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5099-5102-Bautagebuch

Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs festhalten. Es dient als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten. Das bloße Einsammeln und Ablegen der Tagesberichte der Auftragnehmer genügt nicht. Das Bautagebuch kann auch unter Verwendung einer vom zuständigen Bundes- bzw. Landesministerium frei gegebenen Software geführt werden. Für die Führung des Bautagebuches ist das HVA B-StB Teil 3, „Vertragsabwicklung“, Abschnitt 3.1. „Bauüberwachung“ Wasserstände Richtlinien für das Führen des Bautagebuches Lieferung von Stoffen, zu erstatten sind und ist bei Baustellenkontrollen der Vorgesetzten diesen zur Einsichtnahme vorzulegen und ist von Bauteilen diesen abzuzeichnen. Das Bautagebuch ist als Urkunde sorgfältig aufzubewahren. Es Großgeräteeinsatz Bauleistungen, Baubedarf, Sonstiges 6 7 8 Nrn. (50) bis (52) maßgebend. Im besonderen sind im Bautagebuch einzutragen: Spalte 2 • täglich die Uhrzeiten von Arbeitsbeginn und Arbeitsende des Auftragsnehmers Spalte 3 • täglich mindestens bei Arbeitsbeinn und Arbeitsende das Wetter und die Temperaturen, dazu - falls angeordnet - die höchsten und niedrigsten Temperaturen sowie die tägliche Niederschlagsmenge Spalte 4 • Auftragnehmer und ggf. vom Auftragnehmer eingesetzte Firmen Spalte 5 • täglich die Zahl der von den Firmen beschäftigten Poliere, Schachtmeister, Facharbeiter und Werker, ggf. nach den von den Firmen abgelieferten Tagesberichten Spalte 6 • bei Bauten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände täglich einmal oder - wenn notwendig - mehrmals täglich • falls angeordnet, die täglichen Grundwasserstände Spalte 7 • Eingang von Stoffen und Bauteilen und zwar - aller vom Auftraggeber beigestellten und - der wichtigeren vom Auftragnehmer gelieferten - Zugang, Einsatz und Abgang, Dauer und Ursache eines etwaigen Ausfalls von Großgeräten Spalte 8 • Name des Bauleiters des Auftragnehmers bei Baubeginn und etwaiger Wechsel • wesentliche Leistungen des Auftragnehmers • Vermerk über Stundenlohnarbeiten • Beginn und Ende der Leistungen und der Bauabschnitte (Gründung, Baugrube, aufgehendes Mauerwerk, Lehrgerüst, Erdarbeiten, Oberbauarbeiten usw.) auch für Leistungen, deren örtliche Überwachung Mitarbeitern anderer Fachgebiete obliegt • Angaben über die Beschaffenheit des Baugrundes • Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und Ihre Ursachen • Notizen für die Beurteilungen zusätzlicher Bauleistungen • bemerkenswerte Ereignisse (Unfälle, Rutschungen und dgl.) • Anordnungen des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 VOB/B • mündliche Weisungen von Vorgesetzten • Verstöße gegen den Bauvertrag/Sicherheitsvorschriften • Eingang von Ausführungsunterlagen und Aushändigung an den Auftragnehmer • Notwendigkeiten etwaiger Abweichungen von den freigegebenen Ausführungsunterlagen einschl. Begründung, Beantragung und Genehmigung der Änderungen • Durchführungen von Kontrollprüfungen • Vermerk über Aufmaße • Kontrolle von noch nicht abgeschlossenen Teilen der Leistung (z.B. Schalung, Bewehrung) • Inbetriebnahme, Bauübergaben • Abnahme, auch Teilabnahmen nach § 12 VOB/B Auf eine Zeile über alle Spalten hinweg • Wechsel des mit der Führung des Bautagebuches beauftragten Mitarbeiters (Vertretung, Nachfolge, Schichtwechsel) Artikel-Nr. 5122 Gerber Verlag GmbH Stand: 15.01.2008


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