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Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

208 Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau Anhang Auf Grund des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz ergeben sich zahlreiche neue Regelungen, die von großen Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse zu beachten sind. Das Gesetz sieht dementsprechend eine Reihe von neuen Regelungen vor. Beispielhaft seien hier einige neue Regelungen dargestellt:  Die Angaben im Anhang sind in der Reihenfolge der betroffenen Bilanz- bzw. GuVPositionen darzustellen.  Bei Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist auch der Umfang gesondert darzustellen.  Die Zinsen für Fremdkapital sind im Einzelnen zu beziffern, wenn sie in die Herstellungskosten integriert werden.  Soweit Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Geschäfte bestehen, sind die Auswirkungen auf die Finanzlage zu dokumentieren.  Bestehen sonstige finanzielle Verpflichtung, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, ist der Gesamtbetrag im Anhang anzugeben, wenn die Verpflichtung für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist.  Die Angabe von Steuern auf außerordentliche Ergebnisse entfällt.  Die verbindliche Bezeichnung der Minderheitsanteile als „nicht beherrschende Anteile in der Bilanz und GuV.  Soweit Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine, Genussrechte, Optionsscheine, Optionen, Besserungsscheine oder vergleichbare Wertpapiere oder Rechte bestehen, sind die Zahl und die Rechte, die die Papiere verkörpern, anzugeben.  Darüber hinaus sind der Betrag und die Art von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen anzugeben.  Außerdem ist die Gewinnverwendungsrechnung, die sich bisher in einer getrennten Offenlegung dargestellt wurde, im Anhang aufzunehmen. Publizität Innerhalb der Offenlegungsfrist sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft gemeinsam einzureichen. Eine Nachreichung des Bestätigungsvermerks ist nicht mehr zulässig. Sofern Zahlungen an staatliche Stellen erfolgt sind, ist ein entsprechender neuer Bericht zu erstellen, um so die Transparenz zu erhöhen und eine Korruption besser bekämpfen zu können. Die weiteren Änderungen betreffen Veranlagungszeiträume ab dem Geschäftsjahr 2016. Einige Änderungen, die in der EU-Bilanzrichtlinie enthalten sind, wurden bereits im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) umgesetzt. Definition Umsatzerlöse § 277 HGB lautet wie folgt: „Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen“ Im Ergebnis bedeutet dies, dass zu den Umsatzerlösen nicht nur – wie bisher – die Erlöse aus der „normalen Geschäftstätigkeit“ zählen sondern auch die sonstigen betrieblichen Erlöse. Dazu zählen Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Darüber hinaus zählen auch außerordentliche Erlöse zu den Umsatzerlösen, die ab dem Geschäftsjahr 2016 nicht mehr als gesonderte Posten in der GuV ausgewiesen werden.  Carl Gerber Verlag GmbH Stand: August 2018


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