Page 60

Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau 209 3.1.7 Abschreibung von Wirtschaftsgütern Um bei Wirtschaftsgütern eine Abschreibung vornehmen zu können, sind zunächst die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu ermitteln. 3.1.7.1 Ermittlung der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer Schema für Berechnung: Anschaffungspreis (Listenpreis) + Anschaffungsnebenkosten (z.B.: Transportkosten) Zwischenergebnis ./. Preisnachlass (z.B.: Rabatt) Zwischenergebnis ./. Preisnachlass (z.B.: Skonto) Zwischenergebnis (dieser Wert wird auf dem Bestandskonto gebucht, wenn der Gegenstand an einem mehrwertsteuerpflichtigen Arbeitsplatz eingesetzt wird) + Mehrwertsteuer (dann wird die MwSt getrennt als Vorsteuer gebucht) = Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) In der Regel werden die Anschaffungskosten (inklusive der Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt) auf den Bestandskonten gebucht. Wird jedoch ein Gegenstand für einen mehrwertsteuerpflichtigen Arbeitsplatz gekauft, so ist die Mehrwertsteuer aus den Anschaffungskosten herauszurechnen und als Vorsteuer getrennt zu buchen! 3.1.7.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffung ab 2018) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 € netto können sofort als Betriebsausgaben abgezogen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Kreditinstitute haben gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Wahlrecht bei der Abschreibung von GwG (mehr als 250,00 € netto).  Sie können alle Wirtschaftsgüter eines Jahres mit einem Anschaffungswert von über 250,00 € bis einschließlich 1.000,00 € netto wie bisher auf einem Sammelkonto erfassen und ab Ende des Jahres der Anschaffung gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt abschreiben. Die Abschreibung wird auch dann fortgesetzt, wenn der Gegenstand innerhalb von fünf Jahren verkauft wird, oder wenn der Gegenstand auf Grund eines Defekts ausgesondert wird. Ausnahme: Scheidet ein geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung aus, so kann der Anschaffungswert im Jahr der Anschaffung auch voll abgeschrieben werden. Es wird also nicht auf dem Sammelkonto erfasst.  Sie können aber auch Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 250,00 € bis einschließlich der von jedem Kreditinstitut individuell festgelegten Obergrenze im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.  Auf Grund der Bewertungsstetigkeit kann das Wahlrecht nur einmal in Anspruch genommen werden. Alle künftigen Anschaffungen sind dann genauso zu behandeln. Stand: August 2018  Carl Gerber Verlag GmbH


Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau
To see the actual publication please follow the link above