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Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

266 Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau Welche ELStAM-Daten zur Übermittlung gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, können die Arbeitnehmer/innen im Elster-Online Portal jederzeit einsehen. Ändern sich beim Arbeitnehmer Daten, wie die Steuerklasse oder Freibeträge, müssen diese Änderungen, um wirksam zu werden, durch den Arbeitnehmer bei seinem Finanzamt beantragt werden. Das Finanzamt wiederum gibt die Änderungsdaten an das BZSt weiter. Zu den Lohnsteuermerkmalen gehören  die Steuerklassen, eventuell auch Angabe zum Faktor  Kinderfreibeträge und deren Höhe  Freibetrag sowie Hinzurechnungsbetrag  Erforderliche Daten zwecks Berechnung der Kirchensteuer Das Verfahren von ELSTAM wurde um die Erfassung der beantragten Lohnsteuerfreibeträge durch das Finanzamt des Steuerpflichtigen erweitert. So ist der Arbeitgeber in der Lage bei der Lohnabrechnung durch den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die vom Arbeitnehmer beantragten Freibeträge zu berücksichtigen. Das Modernisierungskonzept zum Besteuerungsverfahren sieht unter anderem eine Erweiterung des Verfahrens ELStAM vor. So sollen ab 2016 zum Beispiel Anträge auf Lohnsteuerermäßigung oder Anträge auf Rechtsbehelfe auf elektronischem Wege erfolgen können. 4.1.9 Rechtliche Neuerungen im Personalwesen 4.1.9.1 Entgelttransparenzgesetz Eine der Kernpunkte stellt § 3 EntgeltTranspG dar. Danach ist die unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts in Bezug auf die Entgeltbestandteile und –bedingungen verboten. In Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern/-innen gibt es einen individuellen Auskunftsanspruch. Danach können Mitarbeiter/-innen, die nicht nach Tarif bezahlt werden, die Kriterien zur Lohnfestsetzung, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit sowie deren Entlohnung erfragen. Bei tarifgebundenen Unternehmen kann der Anspruch über die Betriebsräte erfragt werden. Ansonsten können Mitarbeiter die Anfrage direkt an den Arbeitgeber stellen. Bei privaten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ist ein betriebliches Prüfverfahren zur Überprüfung der Lohngleichheit einzuführen. Die Unternehmen, die nach dem HGB zur Erstellung eines Lageberichts im Rahmen des Jahresabschlusses verpflichtet sind, haben auch eine Berichtspflicht über die stattgefundenen Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Herstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. 4.1.9.2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Für Arbeitergeber entstehen durch die Datenschutzgrundverordnung neue Pflichten.  Danach sind die Betroffenen (Mitarbeiter) bereits zum Zeitpunkt der Datenerfassung über den Inhalt der Daten zu informieren.  Mitarbeiter haben ein Auskunftsrecht ob der Arbeitgeber personenbezogene Daten verarbeitet  Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden und dies auch durch entsprechende Maßnahmen nachweisen kann.  Carl Gerber Verlag GmbH Stand: August 2018


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