Übungsaufgaben zum Teil 4.1 (Personalwesen und Berufsbildung

Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau 267 4.1.10 Übungsaufgaben zum Teil 4.1 (Personalwesen und Berufsbildung) 1. Aufgabe Roland M. hat bei der Sportartikel-Shop GmbH nach zwei Jahren seine Ausbildung erfolgreich beendet. Er wird aber von der Sportartikel-Shop GmbH nicht übernommen und ist damit zunächst arbeitslos. Herr Roland M. möchte nun wissen, was er bezüglich eines möglichen Arbeitslosengeld I unternehmen muss. Welche Aussage hierzu ist richtig? 1. Herr Roland M. hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da seine Ausbildung nur zwei Jahre betrug und damit die Mindestbeitragsdauer noch nicht erreicht hat. 2. Herr Roland M. hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da es sich bei einem Ausbildungsvertrag um einen befristeten Vertrag handelt. 3. Herr Roland M. hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da ein Anspruch darauf nur nach einem Arbeitsverhältnis, nicht aber nach einem Ausbildungsverhältnis, besteht. 4. Herr Roland M. hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn er sich nach Bekanntwerden der Nichtübernahme innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsenden, spätestens aber am Tag nach Beendigung der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos meldet. 5. Das Arbeitslosengeld I erhält Herr Roland M. auch ohne persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit, weil sein Arbeitgeber Sportartikel-Shop GmbH die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses der Agentur für Arbeit meldet. 2. Aufgabe Roland M. hat sich bei der Solar AG beworben. Im Arbeitsvertrag der Solar AG ist eine Probezeit vorgesehen. Welche Aussage zur Probezeit bei Ausbildungs- und Arbeitsverträgen ist richtig? 1. Sowohl bei Ausbildungs- als auch bei Arbeitsverträgen muss eine Probezeit von mindestens einen Monat vereinbart werden. 2. Die Mindestprobezeit beträgt bei Ausbildungsverträgen sechs Monate, bei Arbeitsverträgen vier Monate. 3. Die Probezeit beträgt bei Ausbildungsverhältnis maximal vier Monate, bei Arbeitsverträgen kann eine Probezeit vereinbart werden, muss aber nicht. 4. Kündigt ein Arbeitnehmer während der Probezeit, so kann diese nur zum Ende der Probezeit erfolgen. Kündigt ein Auszubildender, so ist muss er eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten. 5. Bei einer Kündigung während der Probezeit muss sowohl bei einem Ausbildungs- als auch bei einem Arbeitsverhältnis ein Kündigungsgrund angegeben werden. Stand: August 2018  Carl Gerber Verlag GmbH


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