Page 84

Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau 287 Steuerklassen Um die Steuerberechnung einheitlich und effizient zu gestalten, werden Arbeitnehmer je nach Familienstand in unterschiedliche Steuerklassen eingeordnet (vgl. § 38 b EStG). Folgende Einteilung entspricht dem derzeit gültigen Recht:  Steuerklasse I: Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, die ledig sind und verheiratete, geschiedene Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind oder beschränkt Einkommensteuerpflichtige  Steuerklasse II: Ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b EStG) zusteht. Der Entlastungs-betrag für Alleinerziehende steht grundsätzlich einem im Übrigen allein stehenden Arbeitnehmer zu, in dessen Kind mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, das auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dieses Arbeitnehmers unter der Kinderfreibetragszahl zu berücksichtigen ist, oder für das er Kindergeld erhält  Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, diese aber nur für das auf das Todesjahr des Ehepartners folgende Kalenderjahr  Steuerklasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen  Steuerklasse V: Einer der Ehegatten an Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird; hierbei gibt es auf Antrag das so genannte Faktorverfahren  Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, mit ihrer zweiten und weiteren elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Frei- und Pauschalbeträge der einzelnen Steuerklassen Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden in 2017 je nach Steuerklasse folgende Frei- und Pauschbeträge bereits in den Lohnsteuertabellen berücksichtigt: Frei- und Pauschbeträge in Euro I II III IV V VI Grundfreibetrag 8.820,00 8.820,00 8.820,00 8.820,00 - - Arbeitnehmer- Pauschbetrag 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 - Werbungskosten Pauschbetrag (bei Versorgungsbezügen) 102,00 102,00 102,00 102,00 102,00 - Sonderaus- gaben- Pauschbetrag 36,00 36,00 36,00 36,00 36,00 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - 1.908,00 - - - - Stand: August 2018  Carl Gerber Verlag GmbH


Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau
To see the actual publication please follow the link above