Fahrtenbuch, detailliert für Behörden und Unternehmen
Fahrtenbuch, detailliert für Behörden und Unternehmen Fahrtenbuch, detailliert für Behörden und Unternehmen

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Art.Nr. 3008
Gewicht 0,15 KG

Fahrtenbuch, detailliert für Behörden und Unternehmen

40 Seiten - detailliert - DIN A5 quer
Anmerkungen

  1.  Das Fahrtenbuch ist für die Dauer eines Kalenderjahres zu führen.
  2. Es sind nur die Fahrten einzutragen, für die Wegstreckenentschädigung nach der Verordnung über anerkannte Kraftfahrzeuge vom 5. März 1974 (GVBI S. 87) gewährt wird.
  3. Am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums (in der Regel der Kalendermonat) sind die während dieser Zeit dienstlich zurückgelegten Kilometer zu addieren; die Summe ist in die Reisekostenabrechnung zu übernehmen. In der Reisekostenabrechnung ist ferner die Summe der seit dem Jahresbeginn bereits abgerechneten Kilometer zu vermerken.
  4. Das Fahrtenbuch ist am Ende des Kalenderjahres abzuschließen (d.h., der Beamte hat die Summe der im abgelaufenen Kalenderjahr dienstlich zurückgelegten Kilometerfestzustellen, die Richtigkeit seiner Angaben zu versichern, sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen) und unverzüglich der für die Anweisung der Wegstreckenentschädigung zuständigen Stelle zuzuleiten.

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