500 GNotKG
Nr. Gebührentatbestand § 34 GNotKG
702
Abschnitt 8
Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
23800 Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines
Gebühren oder Satz
der Gebühr nach
– Tabelle B
Anwaltsvergleichs nach § 796a ZPO . . . . . . . . . . . . . . 66,00 ¤
23801 Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines
Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut (§ 1053
ZPO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,0
23802 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme
des Antrags:
Die Gebühr 23801 ermäßigt sich auf . . . . . . . . . . . . . . 1,0
23803 Verfahren über die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung,
wenn der Eintritt einer Tatsache oder einer
Rechtsnachfolge zu prüfen ist (§§ 726 bis 729 ZPO) . . 0,5
23804 Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer weiteren
vollstreckbaren Ausfertigung (§ 797 Abs. 2, § 733 ZPO) 22,00 ¤
Die Gebühr wird für jede weitere vollstreckbare Ausfertigung
gesondert erhoben.
23805 Verfahren über die Ausstellung einer Bestätigung
nach § 1079 ZPO oder über die Ausstellung einer
Bescheinigung nach § 1110 ZPO . . . . . . . . . . . . . . . . 22,00 ¤
23806 Verfahren über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung
einer notariellen Urkunde nach § 55 Abs. 3 AVAG, nach
§ 35 Abs. 3 AUG, nach § 3 Abs. 4 IntErbRVG oder nach
§ 4 Abs. 4 IntGüRVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264,00 ¤
23807 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme
des Antrags:
Die Gebühr 23806 ermäßigt sich auf . . . . . . . . . . . . . . 99,00 ¤
23808 Verfahren über die Ausstellung einer Bescheinigung
nach § 57 AVAG, § 27 IntErbRVG oder § 27 IntGüRVG
oder für die Ausstellung des Formblatts
oder der Bescheinigung nach § 71 Abs. 1 AUG . . . . . 17,00 ¤