Fernlehrgang „Leitender Notarmitarbeiter“/„Notarreferent“ – Merkblatt 642
Merkblatt für den Fortbildungslehrgang
zum „Leitenden Notarmitarbeiter“/„Notarreferent“
1.
Die Ländernotarkasse führt im 2-Jahres-Rhythmus einen Fortbildungslehrgang für
Notarfachangestellte und sonstige besonders qualifizierte, praxiserfahrene Mitarbeiter
durch. Die Maßnahme richtet sich vornehmlich an Angestellte aus dem Bereich
des hauptberuflichen Notariats der neuen Bundesländer, sieht aber in begrenztem
Umfang auch die externe Teilnahme vor. Nach Maßgabe der Kooperationsvereinbarung
mit der Hamburgischen Notarkammer vom 07.10.2010 sind insoweit insbesondere
Notarfachangestellte aus dem Bereich der Hamburgischen Notarkammer angesprochen.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Fortbildungsmaßnahme
samt Abschlussprüfung sind die Teilnehmer mit einem Beschäftigungsnotar im Kammerbereich
der Hamburgischen Notarkammer befugt, die Berufsbezeichnung eines
„Notarreferenten" zu führen. Erfolgreiche Teilnehmer aus anderen Kammerbereichen
erhalten die Berufsbezeichnung eines „Leitenden Notarmitarbeiters." Der Abschluss
ist einem „Notarfachwirt“ (z.B. Abschluss von der Notarkammer Berlin) mindestens
gleichwertig.
2.
Zweck der Fortbildung ist es, durch Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten, Mitarbeiter,
die sich bereits zuvor durch besonders gute Leistungen hervorgehoben
haben, derart weiterzuqualifizieren, dass durch sie eine Unterstützung des Notars
auf allen Gebieten der Notarpraxis – im organisatorischen wie im Bereich der selbständigen
Urkundsvorbereitung – möglich wird. Ergänzend hierzu soll das Verantwortungsbewusstsein
im Hinblick auf die Stellung des Notars als Organ der vorsorgenden
Rechtspflege und das notarielle Standesrecht gefestigt werden.
3.
Teilnahmeberechtigt sind alle fachlich qualifizierten Mitarbeiter, die bei einem deutschen
Notar beschäftigt sind. Die Teilnehmer müssen grundsätzlich die Notargehilfenprüfung
oder die Notarfachangestelltenprüfung absolviert haben. Die Teilnehmer
an der Fortbildungsmaßnahme müssen zudem nach ihrer Abschlussprüfung zum
Notargehilfen bzw. Notarfachangestellten grundsätzlich mindestens drei Jahre notarspezifisch
tätig gewesen sein. Ausnahmen sind möglich und bei der Ausbildungsabteilung
der Ländernotarkasse zu erfragen.
4.
Aufbau und zeitlicher Ablauf der Fortbildungsmaßnahme zum Leitenden Notarmitarbeiter
sowie der zu vermittelnde Lehrstoff richten sich nach dem Lehrplan, der Studienordnung
sowie der Prüfungsordnung. Für Hamburg gelten eigene, inhaltlich parallele
Bestimmungen.
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Notariats -
mitarbeiter