Merkblatt 642
Der Fortbildungslehrgang besteht aus vier Selbststudienphasen, während derer vier
Einsendeaufgaben zu lösen sind. Weiterhin sind von den Teilnehmern vier Wochenkurse
(sog. Präsenzphasen) mit jeweils anschließender Klausur (Samstag) und die
Abschlussprüfung zu absolvieren.
Das Bestehen der Einsendeaufgabe ist Voraussetzung für die Teilnahme an der darauffolgenden
Präsenzphase. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Präsenzphase
ist die Teilnahme an der vorhergehenden Präsenzphase und das erfolgreiche
Ablegen der diese abschließende Klausur. Die Teilnahme an der Präsenzphase
ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur am Ende der Präsenzphase. Das
Ergebnis sämtlicher Einsendeaufgaben und Präsenzphasenabschlussklausuren
fließt als Vornote bei der Bildung der Lehrgangsgesamtnote ein. Wird eine Einsendeaufgabe
oder mehr als eine der Präsenzphasenklausuren nicht bestanden, kann der
Teilnehmer den Fortbildungslehrgang unter Wiederholung der nicht bestandenen
Klausuren bzw. Einsendearbeit fortsetzen.
Während des Lehrgangs ist die praktische Betätigung und Ausbildung im Notariat,
die durch den Beschäftigungsnotar von Anbeginn an zu fördern und zu überwachen
ist, weiter auszubauen. Der Arbeitgeber ist daher an der Fortbildungsvereinbarung
beteiligt. Hinsichtlich der Erstellung der Lehrbriefe und der pädagogischen Fortentwicklung
des Fernlehrgangs kooperieren die Hamburgische Notarkammer und die
Ländernotarkasse mit der Hochschule für Technik Berlin (Fernstudieninstitut). Referenten
sind erfahrene Professoren und Lehrbeauftragte der Berliner Hochschule für
Wirtschaft und Recht sowie Notare und im Kostenrecht spezialisierte Mitarbeiter der
Ländernotarkasse: Prof. Böttcher (Liegenschaftsrecht), Notarin Dr. Fahl (Amts- und
Beurkundungsrecht), Prof. Lukoschek (Erbrecht), Prof. Ries (Handels-/Gesellschaftsrecht),
Prof. Sonnenfeld (Familienrecht), Dipl.-Rpfl. (FH) Wudy (Kostenrecht).
5.
Einschließlich Vorbereitungszeit auf die Abschlussprüfung dauert der Lehrgang zwei
Jahre. Die Zulassung zum Fortbildungslehrgang sowie die Teilnahme an der
Abschlussprüfung setzt eine fortgesetzte Beschäftigung bei einem Notar voraus. Der
Fernlehrgang ist grundsätzlich ohne zeitliche Unterbrechung abzuleisten.
Die Ländernotarkasse trägt für die in ihrem Zuständigkeitsbereich beschäftigten Mitarbeiter
sämtliche Kosten des Lehrgangs, d.h. die Kosten für das Engagement und
die Aufwendungen der Dozenten und die Kosten für die Kurseinheiten. Kosten für
An- und Abreise sowie Unterbringung tragen die Fortzubildenden selbst oder deren
Anstellungsnotare. Für externe Teilnehmer entstehen Fernlehrgangskosten. Durch
die Kooperation mit der Hochschule für Technik ist der Lehrgang insofern zertifiziert.
Mit dem Arbeitgeber ist die Art der Freistellung für die Präsenzphasen (Anrechnung
auf den Erholungsurlaub, (un)bezahlte Freistellung) individuell zu regeln. Auf das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
wird hingewiesen.
6.
Für die Beratung der Teilnehmer ist die Ausbildungsabteilung der Ländernotarkasse,
Springerstraße 8, 04105 Leipzig, Tel: (03 41) 5 90 81-19 zuständig.
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