Niederschrift
Belehrung (StGB) 665
über die Verpflichtung einer beim Notar beschäftigten Person
Der unterzeichnende Notar __________________________________________________
mit Amtssitz in _____________________________________________________________
hat am ____________________________________________________________________
Herrn/Frau ________________________________________________________________
gem. § 26 BNotO über dessen/deren Pflichten belehrt und gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes
förmlich verpflichtet. Darüber wurde die folgende Niederschrift auf -
genommen:
Der/Die Beschäftigte wurde von mir, dem Notar, auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/
ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
Der/Die Beschäftigte wurde besonders auf die Bestimmung des § 14 Abs. 4 BNotO
hingewiesen. Ihm/Ihr wurde untersagt, Darlehen sowie Grundstücksgeschäfte zu
vermitteln oder im Zusammenhang mit einer Amtshandlung des Notars eine Bürgschaft
oder sonstige Gewährleistung für einen Beteiligten zu übernehmen.
Besonders wurde auch auf die Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses
nach § 18 BNotO hingewiesen und darauf, daß auch jede bei einem Notar beschäftigte
Person über alles zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, was ihr im Rahmen der
Ausübung der Tätigkeit beim Notar bekannt geworden ist. Auf die strafrechtlichen
Folgen der Verletzung der Pflichten wurde hingewiesen.
Dem/Der Beschäftigten wurde sodann der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des
Strafgesetzbuches bekanntgegeben:
§ 133 Abs. 1, 3 – Verwahrungsbruch
§ 201 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 203 – Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 – Verwertung fremder Geheimnisse
§§ 331 Abs. 1, 332 – Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
§ 353 b Abs. 1–3 – Verletzung des Dienstgeheimnisses
§ 355 – Verletzung des Steuergeheimnisses
§ 358 – Nebenfolgen.
Dem/Der Beschäftigten ist bekannt, daß die Strafvorschriften für ihn/sie gelten.
Ihm/Ihr ist ferner bekannt, daß die Strafvorschriften, sofern ihre Anwendung eine
förmliche Verpflichtung voraussetzt, aufgrund der heutigen Verpflichtung für ihn/sie
gelten.
Der/Die Beschäftigte erklärte, von dem Inhalt der vorgenannten Bestimmungen der
Bundesnotarordnung und des Strafgesetzbuches Kenntnis erhalten zu haben.
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Notariats -
mitarbeiter