§ 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrages
264 GmbHG
(1) Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten:
1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
2. den Gegenstand des Unternehmens,
3. den Betrag des Stammkapitals,
4. die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter
gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.
(2) Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den
Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen
gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen
der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.
§ 4 Firma
1Die Firma der Gesellschaft muss, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs
oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung
„Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung
dieser Bezeichnung enthalten. 2Verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und
unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung
kann die Abkürzung „gGmbH“ lauten.
§ 4 a Sitz
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.
§ 5 Stammkapital
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens fünfundzwanzigtausend
Euro betragen.
(2) 1Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. 2Ein Gesellschafter
kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen.
(3) 1Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden
bestimmt werden. 2Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit
dem Stammkapital übereinstimmen.
(4) 1Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen der Gegenstand der Sacheinlage
und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht,
im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. 2Die Gesellschafter haben in einem
Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen
wesentlichen Umstände darzulegen und beim Übergang eines Unternehmens auf die
Gesellschaft die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre anzugeben.
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