GmbH-Gründung – Genehmigungen 265
Genehmigungserfordernisse bei der Gründung von Kapitalgesellschaften*)**)
Abfallbeseitigung
Abfallbeseitigungsanlagen § 35 KrWG
Sammeln, Befördern, Handeln, § 28 KrWG
Makeln von gefährlichen Abfällen § 54 KrWG
Altenheim § 12 HeimG (nur Anzeigeverfahren,
vor Betriebsaufnahme)
Anlageberater § 34 c GewO
Anlagen mit schädlichen §§ 4 ff. BImSchG
Umwelteinwirkungen
Apotheker-GmbH Nicht erlaubt, § 8 ApothekenG
Arbeitnehmerüberlassung § 1 Abs. 1 AÜG
Architekten Spezifische Voraussetzungen der Firmenbildung,
z.B. § 13 Abs. 4 Architekten- u.
Ingenieurgesetz M-V
Arzneimittel
Herstellung und Handel §§ 13, 14, 52 a, 72 ArzneimittelG
Auswanderungsberatung § 1 AuswandererschutzG
Banken §§ 1 Abs. 1, 32 KWG; neben gewerbe-
Einlagengeschäft rechtlicher Zuverlässigkeit fachliche Eig-
Kreditgeschäft nung und Mindest kapitalanforderungen.
Wechsel- oder Scheckdiskont § 43 KWG wurde anlässlich des MoMiG**)
Investmentfonds nicht aufgehoben und beinhaltet weiterhin
Depotgeschäft (Wertpapiere) eine Registersperre.
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Emission von Wertpapieren
Geldkartengeschäft
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Wirtschaftsrecht
*) Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Letzte Durchsicht: 20.6.2022.
**) Seit 1.11.2008 (BGBl. I 2026) ist die Vorlage der Genehmigungsurkunde oder eines Negativattestes
grundsätzlich (vgl. aber die Ausnahme für § 32 KWG unter dem Stichwort „Banken“) keine Eintragungsvoraussetzung
mehr (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG a.F., § 37 Abs. 4 Nr. 5 AktG a.F.). Die Kenntnis der Genehmigungserfordernisse
bleibt jedoch weiter von Bedeutung, da das Betreiben von genehmigungsbedürftigen
Geschäften ohne die entsprechende Genehmigung in der Regel zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit
erfüllt.