Kostenverzeichnis – GNotKG
11201 Beendigung des gesamten Verfahrens ohne
Endentscheidung:
Die Gebühr 11200 ermäßigt sich auf
(1) Wenn die Entscheidung nicht durch Verlesen
der Entscheidungsformel bekannt gegeben
worden ist, ermäßigt sich die Gebühr auch
im Fall der Zurücknahme der Beschwerde
oder des Antrags vor Ablauf des Tages, an
dem die Endentscheidung der
Geschäftsstelle übermittelt wird.
(2) Eine Entscheidung über die Kosten steht der
Ermäßigung nicht entgegen, wenn die
Entscheidung einer zuvor mitgeteilten
Einigung über die Kostentragung oder einer
Kostenübernahmeerklärung folgt.
März 2021 91
Abschnitt 3
Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen
des Hauptgegenstands
11300 Verfahren im Allgemeinen
1,5
11301 Beendigung des gesamten Verfahrens durch
Zurücknahme der Rechtsbeschwerde
oder des Antrags, bevor die Schrift zur Begründung
der Beschwerde bei Gericht eingegangen ist:
Die Gebühr 11300 ermäßigt sich auf
0,5
0,5
Nr.
Gebührentatbestand
Gebühr oder Satz
der Gebühr nach
§ 34 GNotKG
Tabelle A