GNotKG – Kostenverzeichnis
Nr.
Gebührentatbestand
11302 Beendigung des gesamten Verfahrens durch
Zurücknahme der Rechtsbeschwerde
oder des Antrags vor Ablauf des Tages, an dem die
Endentscheidung der Geschäftsstelle übermittelt
wird, wenn nicht Nummer 11301 erfüllt ist:
Die Gebühr 11300 ermäßigt sich auf
92
1,0
Abschnitt 4
Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung
wegen des Hauptgegenstands
11400 Verfahren über die Zulassung der
Sprungrechtsbeschwerde:
Soweit der Antrag abgelehnt wird
0,5
Gebühr oder Satz
der Gebühr nach
§ 34 GNotKG
Tabelle A