Kostenverzeichnis – GNotKG
Nr.
Gebührentatbestand
März 2021 165
21200 Beurkundungsverfahren
Unerheblich ist, ob eine Erklärung von einer oder
von mehreren Personen abgegeben wird.
1,0
- mindestens
60,00 €
21201 Beurkundungsgegenstand ist
1. der Widerruf einer letztwilligen
Verfügung,
2. der Rücktritt von einem Erbvertrag,
3. die Anfechtung einer Verfügung von Todes
wegen,
4. ein Antrag oder eine Bewilligung nach der
Grundbuchordnung, der
Schiffsregisterordnung oder dem Gesetz
über Rechte an Luftfahrzeugen oder die
Zustimmung des Eigentümers zur
Löschung eines Grundpfandrechts oder
eines vergleichbaren Pfandrechts,
5. eine Anmeldung zum Handelsregister oder
zu einem ähnlichen Register,
6. ein Antrag an das Nachlassgericht,
7. eine Erklärung, die gegenüber dem
Nachlassgericht abzugeben ist, oder
8. die Zustimmung zur Annahme als Kind:
Die Gebühr 21200 beträgt
In dem in Vorbemerkung 2.3.3 Abs. 2 genannten
Fall ist das Beurkundungsverfahren für den Antrag
an das Nachlassgericht durch die Gebühr 23300 für
die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung mit
abgegolten; im Übrigen bleiben die Vorschriften in
Hauptabschnitt 1 unberührt.
0,5
- mindestens
30,00 €
Gebühr oder Satz
der Gebühr nach
§ 34 GNotKG
Tabelle B