Kostenverzeichnis – GNotKG
Nr.
Gebührentatbestand
März 2021 167
21301 In den Fällen der Nummer 21300 hat der Notar
persönlich oder schriftlich beraten:
Die jeweilige Gebühr für das
Beurkundungsverfahren ermäßigt sich auf eine
Gebühr
in Höhe der
jeweiligen
Beratungsgebühr
21302 Vorzeitige Beendigung des Verfahrens nach einem
der in Nummer 21300 genannten Zeitpunkte in den
Fällen der Nummer 21100:
Die Gebühr 21100 ermäßigt sich auf
0,5 bis 2,0
- mindestens
120,00 €
21303 Vorzeitige Beendigung des Verfahrens nach einem
der in Nummer 21300 genannten Zeitpunkte in den
Fällen der Nummern 21102 und 21200:
Die Gebühren 21102 und 21200 ermäßigen sich
auf
0,3 bis 1,0
- mindestens
60,00 €
21304 Vorzeitige Beendigung des Verfahrens nach einem
der in Nummer 21300 genannten Zeitpunkte in den
Fällen der Nummern 21101 und 21201:
Die Gebühren 21101 und 21201 ermäßigen sich
auf
0,3 bis 0,5
- mindestens
30,00 €
Gebühr oder Satz
der Gebühr nach
§ 34 GNotKG
Tabelle B