Kostenverzeichnis – GNotKG
Nr.
Gebührentatbestand
Gebühr oder Satz
der Gebühr nach
§ 34 GNotKG
Tabelle B
März 2021 169
4. Anforderung und Prüfung einer Entscheidung des Familien-, Betreuungs-
oder Nachlassgerichts einschließlich aller Tätigkeiten des Notars gemäß
den §§ 1828 und 1829 BGB im Namen der Beteiligten sowie die Erteilung
einer Bescheinigung über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des
Rechtsgeschäfts,
5. Anforderung und Prüfung einer Vollmachtsbestätigung oder einer
privatrechtlichen Zustimmungserklärung,
6. Anforderung und Prüfung einer privatrechtlichen Verzichtserklärung,
7. Anforderung und Prüfung einer Erklärung über die Ausübung oder
Nichtausübung eines privatrechtlichen Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts,
8. Anforderung und Prüfung einer Erklärung über die Zustimmung zu einer
Schuldübernahme oder einer Entlassung aus der Haftung,
9. Anforderung und Prüfung einer Erklärung oder sonstigen Urkunde zur
Verfügung über ein Recht an einem Grundstück oder einem
grundstücksgleichen Recht sowie zur Löschung oder Inhaltsänderung einer
sonstigen Eintragung im Grundbuch oder in einem Register oder
Anforderung und Prüfung einer Erklärung, inwieweit ein Grundpfandrecht
eine Verbindlichkeit sichert,
10. Anforderung und Prüfung einer Verpflichtungserklärung betreffend eine in
Nummer 9 genannte Verfügung oder einer Erklärung über die
Nichtausübung eines Rechts und
11. über die in den Nummern 1 und 2 genannten Tätigkeiten hinausgehende
Tätigkeit für die Beteiligten gegenüber der Behörde, dem Gericht oder der
Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Vollzugsgebühr entsteht auch, wenn die Tätigkeit vor der Beurkundung
vorgenommen wird.
(2) Zustimmungsbeschlüsse stehen Zustimmungserklärungen gleich.
(3) Wird eine Vollzugstätigkeit unter Beteiligung eines ausländischen Gerichts
oder einer ausländischen Behörde vorgenommen, bestimmt sich die
Vollzugsgebühr nach Unterabschnitt 2.