Kostenverzeichnis – Auslagen der Gerichte
Nr. Auslagentatbestand Höhe
oder per Telefax übermittelt worden sind;
dies gilt nur, wenn der Antrag spätestens
am Tag vor der Versendung des Entwurfs
gestellt wird:
je Seite 0,15 €
je Seite in Farbe
0,30 €
32002 Dokumentenpauschale für die Überlassung von
elektronisch gespeicherten Dateien
oder deren Bereitstellung zum Abruf anstelle der in
den Nummern 32000 und 32001 genannten Dokumente
ohne Rücksicht auf die Größe der Vorlage:
je Datei 1,50 €
für die in einem Arbeitsgang überlassenen, bereitgestellten
oder in einem Arbeitsgang auf
denselben Datenträger übertragenen Dokumente
insgesamt höchstens
5,00 €
Werden zum Zweck der Überlassung von elektronisch
gespeicherten Dateien Dokumente zuvor auf
Antrag von der Papierform in die elektronische
Form übertragen, beträgt die Dokumentenpauschale
nicht weniger, als die Dokumentenpauschale
im Fall der Nummer 32000 für eine Schwarz-Weiß-
Kopie betragen würde.
32003 Entgelte für die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken
der in den Nummern 32000 und 32001
genannten Art in einer Größe von mehr als DIN A3
in voller Höhe
oder pauschal je Seite 3,00 €
oder pauschal je Seite in Farbe
6,00 €
März 2021 201