Kostenverzeichnis – Auslagen der Gerichte
Nr. Auslagentatbestand Höhe
32008 Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer
Geschäftsreise
1. von nicht mehr als 4 Stunden 30,00 €
2. von mehr als 4 bis 8 Stunden 50,00 €
3. von mehr als 8 Stunden 80,00 €
Das Tage- und Abwesenheitsgeld wird nicht neben
der Gebühr 26002 oder 26003 erhoben.
32009 Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise,
soweit sie angemessen sind
in voller Höhe
32010 An Dolmetscher, Übersetzer und Urkundszeugen
zu zahlende Vergütungen sowie Kosten eines
zugezogenen zweiten Notars
in voller Höhe
32011 Nach dem JVKostG für den Abruf von Daten im
automatisierten Abrufverfahren zu zahlende
Beträge
in voller Höhe
32012 Im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Haftpflichtversicherung
für Vermögensschäden, wenn die
Versicherung auf schriftliches Verlangen eines
Beteiligten abgeschlossen wird
in voller Höhe
März 2021 203