Kostenverzeichnis Gebühren – HRegGebV
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag
Abschnitt 2
Errichtung einer Zweigniederlassung
1200 Eintragung einer Zweigniederlassung 40,00 €
Abschnitt 3
Verlegung der Hauptniederlassung oder des Sitzes
Vorbemerkung 1.3:
Gebühren nach diesem Abschnitt sind nicht zu erheben, wenn das bisherige Gericht
zuständig bleibt; Abschnitt 5 bleibt unberührt.
Eintragung bei dem Gericht, in dessen Bezirk die
Hauptniederlassung oder der Sitz verlegt worden
ist, bei
1300 - einem Einzelkaufmann 60,00 €
1301 - einer Gesellschaft mit bis zu 3 eingetragenen Gesellschaftern
oder einer Partnerschaft mit bis zu 3
eingetragenen Partnern
80,00 €
- einer Gesellschaft mit mehr als 3 eingetragenen
Gesellschaftern oder einer Partnerschaft mit mehr
als 3 eingetragenen Partnern:
1302 - - Die Gebühr 1301 erhöht sich für jeden weiteren
eingetragenen Gesellschafter
oder für jeden weiteren eingetragenen Partner bis
einschließlich zur 100. eingetragenen Person um
40,00 €
1303 - - Die Gebühr 1301 erhöht sich für jeden weiteren
eingetragenen Gesellschafter
oder für jeden weiteren eingetragenen Partner ab
der 101. eingetragenen Person um
10,00 €
März 2021 265