HRegGebV – Kostenverzeichnis Gebühren
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag
Teil 5
Weitere Geschäfte
Vorbemerkung 5:
Mit den Gebühren 5001 bis 5006 wird auch der Aufwand für die Prüfung und Aufbewahrung
der genannten Unterlagen abgegolten.
Entgegennahme
5000 (aufgehoben)
5001 - der Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz durch
die Liquidatoren (§ 89 Satz 3 GenG)
276
30,00 €
5002 - der Liste der Gesellschafter (§ 40 GmbHG) 30,00 €
5003 - der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich
der Bekanntmachung über die
Einreichung (§ 52 Abs. 3 Satz 2 GmbHG, § 106
AktG)
40,00 €
5004 - der Mitteilung über den alleinigen Aktionär
(§ 42 AktG)
40,00 €
5005 - des Protokolls der Hauptversammlung
(§ 130 Abs. 5 AktG)
50,00 €
5006 - von Verträgen, eines Verschmelzungsplans oder
von entsprechenden Entwürfen nach dem UmwG
50,00 €
5007 Übertragung von Schriftstücken in ein elektronisches
Dokument (§ 9 Abs. 2 HGB):
für jede angefangene Seite
Die Gebühr wird für die Dokumente jedes Registerblatts
gesondert erhoben. Mit der Gebühr wird
auch die einmalige elektronische Übermittlung der
Dokumente an den Antragsteller abgegolten.
2,00 €
- mindestens
25,00 €