Kostenverzeichnis Gebühren – JVKostG
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag
(§ 133 Abs. 4 Satz 3 der Grundbuchordnung,
auch i. V. m. § 69 Abs. 1 Satz 2 SchRegDV, und
§ 15 LuftRegV)
Mit der Gebühr ist die Einrichtung des Abrufverfahrens
für den Empfänger mit abgegolten. Mit
der Gebühr für die Genehmigung in einem Land
sind auch weitere Genehmigungen in anderen
Ländern abgegolten.
1151 Abruf von Daten aus dem Grundbuch oder Register:
für jeden Abruf aus einem Grundbuch- oder Registerblatt
8,00 €
1152 Abruf von Dokumenten, die zu den Grund- oder
Registerakten genommen wurden:
für jedes abgerufene Dokument
1,50 €
Abschnitt 6
Schutzschriftenregister
1160 Einstellung einer Schutzschrift 83,00 €
März 2021 295