Kostenverzeichnis Gebühren – JVKostG
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag
1222 Beendigung des gesamten Verfahrens vor Absendung
des Schlichtungsvorschlags an die
Beteiligten in anderen als den in Nummer 1221
genannten Fällen:
Die Gebühr 1220 ermäßigt sich auf 150,00 €
1223 Anspruchsteller sind in einem Verfahren mehrere
Fluggäste:
Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden
weiteren Fluggast um
30,00 €
1224 Auferlegung einer Gebühr nach § 57a Absatz 3
LuftVG
30,00 €
März 2021 297