JVKostG – Kostenverzeichnis Gebühren
Nr. Auslagentatbestand Höhe
(5) Keine Dokumentenpauschale wird erhoben,
wenn Daten im Internet zur allgemeinen
Nutzung bereitgestellt werden.
2001 Dokumentenpauschale für einfache Kopien und
Ausdrucke gerichtlicher Entscheidungen, die zur
Veröffentlichung in Entscheidungssammlungen
oder Fachzeitschriften beantragt werden:
Die Dokumentenpauschale nach Nummer 2000
beträgt für jede Entscheidung höchstens
304
5,00 €
2002 Datenträgerpauschale
Die Datenträgerpauschale wird neben der Dokumentenpauschale
bei der Übermittlung
elektronisch gespeicherter Daten auf Datenträgern
erhoben.
3,00 €