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Hinweis an den Benutzer
Verweise auf andere Normen und Hinweisblätter im „Praxishandbuch“ beziehen sich
auf das gleichfalls beim Gerber-Verlag erscheinende
Praxishandbuch des Notariats
Das Praxishandbuch liegt aktuell vor mit Stand Juli 2021 (Loseblatt, 34. Ergänzungslieferung).
Ein Überblick über den Gesamtinhalt ist im Anhang abgedruckt.
Druckfehler sind unvermeidlich. Hinweise darauf wie auch alle sonstigen Verbesserungsvorschläge
werden vom Verlag gerne entgegengenommen.
Aus dem Vorwort der ersten Auflage
Das Basishandbuch des Notariats will für das Alltagsgeschäft und für Ausbildungszwecke
die wichtigsten Bestimmungen des „Notarrechts“ in einem weiter verstandenen
Sinn vereinen. Es bietet eine kompakte Grundlage, gewissermaßen die an jeden
Arbeitsplatz gehörende „Basis“, von der aus gegebenenfalls größere Textsammlungen
aufzusuchen sind, die im Notariat vielleicht nur einmal vorgehalten werden.
Die Auswahl der Bestimmungen orientiert sich zum einen am Stoff der Ausbildungsordnung,
zum anderen am Bedarf der Praxis. Die doppelte Zielsetzung schlägt sich
im Inhalt nieder: Während der Praktiker z.B. nach der heutigen Bedeutung des nach
wie vor nach der Ausbildungsordnung unterrichteten Wechselrechts (Anm. mittlerweile
auch hier entnommen) fragen wird, muss ein Auszubildender sich allenfalls in
der Größenordnung mit Freigrenzen des Erbschaftsteuerrechts befassen. Das Werk
ist aber so gestaltet und kalkuliert, dass beides Aufnahme finden konnte. So entstand
eine umfassende Sammlung, die jedem Interesse gerecht wird und nicht
zuletzt auch sämtliche gängige Tabellen zum Notarkostenrecht einschließlich der
Sterbetafeln enthält. Lediglich das BGB wurde ausgespart, von dem viele und auch
preisgünstige Ausgaben am Markt sind.
Die Vielzahl an hier versammelten Rechtsgebieten, die dem Amtsträger und seinen
Mitarbeitern im Notariat begegnen, spricht für den Abwechslungsreichtum dieser
Tätigkeiten und trägt zum Reiz dieser Berufe bei. Damit verbunden ist ein hoher
Qualitätsanspruch, dem nicht gerecht werden kann, wer nicht am Gesetz übt und
sich in der Praxis aus dem Gesetz vergewissert. Wir meinen daher, dass schon die
Ausbildung nicht mit einer zu sehr beschränkten Auswahl an Normtexten arbeiten
darf, und wir wollen jedem im Notariat Tätigen eine Möglichkeit bieten, kostengünstig
und ohne Nachsortieraufwand stets „sein“ Gesetz aktuell zu halten.