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Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

30 Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau 1.4.4 Anwendung der Zinsmethoden nach den Regeln der AkA Die folgenden Regeln zu den Zinsmethoden nach den Regeln der AkA gelten für alle Abschlussprüfungen zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau 1.4.4.1 Verzinsung Bei der Verzinsung des angelegten Kapitals werden auch Bruchteile von Euro (Cent) verzinst. 1.4.4.2 Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist Bei Spareinlagen beginnt die Verzinsung mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorher gehenden Kalendertags. Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag. Verfügungen über Zinsen innerhalb von zwei Monaten nach Kapitalisierung erfolgen ohne Berechnung von Vorschusszinsen Verfügungen bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000,00 € innerhalb eines Kalendermonats erfolgen ohne Berechnung von Vorschusszinsen Das Vorfälligkeitsentgelt wird nach der 90-Tage-Methode berechnet. 1.4.4.3 Termineinlagen Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag Bei Termineinlagen von Privatkunden gilt: Deutsche Methode (30/360) Bei Termineinlagen von Firmenkunden und Interbankenanlagen gilt: Euro-Zinsmethode (act/360) 1.4.4.4 Sichteinlagen und Einlagen auf Tagesgeldkonten Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag Deutsche Methode (30/360) 1.4.4.5 Bundeswertpapiere Bei den Bundeswertpapieren sind folgende Zinsmethoden anzuwenden: Bundesschatzbriefe: act/act (soweit sie vor dem 01.01.2013 erworben wurden) Finanzierungsschätze: act/act (soweit sie vor dem 01.01.2013 erworben wurden) Bundesobligationen: act/act Bundesanleihen: act/act Floater: act/360 Bundesschatzanweisungen: act/act U-Schätze: act/360  Carl Gerber Verlag GmbH Stand: August 2018


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