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Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

206 Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau  Inhalte des Journals: Die GoBD enthält eine abschließende Liste über die Angaben, die alle Angaben, die bei einer Buchung zu machen sind. GoBD Ziffer 5.2 Zur Erfüllung der Journalfunktion und zur Ermöglichung der Kontenfunktion sind zusätzlich zu den Grundaufzeichnungen (siehe Inhalte der Buchungsbelege – GoBD Ziffer 4.3) die nachfolgenden Angaben zu erfassen: o Konto und Gegenkonto, o Buchungsschlüssel (soweit vorhanden), o Soll- und Haben-Betrag, o Buchungsdatum, o Buchungssatzzähler (soweit Aufteilung der Buchung in Teilbuchungssätze (Buchungs Halbsätze) oder zahlreiche Soll- oder Habenkonten (Splitbuchungen) vorhanden  Elektronisch erteilte und in Papierform abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe dürfen nur in Papierform aufbewahrt werden, wenn eine elektronische Aufbewahrung nicht zumutbar ist. Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen in dem Format (zum Beispiel PDF) aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden. Eine Umwandlung in ein anderes Format ist dann zulässig, wenn die maschinelle Auswertung nicht eingeschränkt und keine inhaltliche Veränderung vorgenommen wird. 3.1.6.4 Änderungen des HGB auf Grund des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz Das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz wurde am 22.07.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Grenzwerte für die Größenklassengliederung Der deutsche Gesetzgeber hat die in der EU-Bilanzrichtlinie dargestellte Größenklassengliederung übernommen. Größenklassen Kleinst Klein Mittel Groß Bilanzsumme in Mio. € < 0,35 > 0,35 bis < 6,00 > 6,00 bis < 20,00 > 20,00 Umsatz in Mio. € < 0,70 > 0,70 bis < 12,00 > 12,00 bis < 40,00 > 40,00 Mitarbeiter < 10 >10 bis < 50 > 50 bis < 250 > 250 Ausnahme bei der Größenklassengliederung: Für kapitalmarktorientierte Unternehmen wird stets als groß klassifiziert. Die Größenklassen können bereits für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2013 angewandt werden, wenn zugleich die neue Umsatzerlösdefinition Anwendung findet. Die übrigen geänderten Vorschriften und die §§ 267, 267 a Abs.1, 277 Abs. 1 und 293 HGB sind für die Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, zwingend anzuwenden.  Carl Gerber Verlag GmbH Stand: August 2018


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