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Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

268 Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau 3. Aufgabe Roland M. hat von der Solar AG die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2017 erhalten. Nun möchte er seine Einkommensteuererklärung erstellen. In seinem Steuerprogramm wird er mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9 EStG konfrontiert. Welche Aussage zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist richtig? 1- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bezieht sich auf die Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit und soll einen Großteil der Werbungskosten bereits bei der monatlichen Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigen. Dieser Pauschalbetrag in Höhe von 1.000,00 € p. a. wird immer dann angewendet, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden 2- Unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich nachweisbaren Werbungskosten sind, wird immer nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung angewandt. 3- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird in der Steuerklärung bei allen Steuerpflichtigen angewandt, unabhängig davon, welche Einkunftsarten der Steuerpflichtige hat. 4- Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kann der Steuerpflichtige bei seinen voll abzugsfähigen Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigen. 5- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag greift erst bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Der Steuerpflichtige kann aber einen Freibetrag beantragen, der dann bereits bei der monatlichen Gehaltabrechnung steuermindernd wirkt. 4. Aufgabe Alexander M. (17 Jahre) hat auf Anfrage der Geschäftsführung der Sportartikel-Shop GmbH von der Versandabteilung in die Verkaufsabteilung gewechselt. Damit sind auch geänderte Arbeitszeiten vorgesehen. Alexander M. soll demnach künftig von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Mittagspause von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr) und am Freitag von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Pause von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr) arbeiten. Welche Aussage gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist bezüglich der vorgesehenen Arbeitszeiten richtig? 1. Nach dem JArbSchG darf die Sportartikel-Shop GmbH Jugendliche nach 19:00 Uhr nicht mehr beschäftigen. 2. Nach dem JArbSchG dürfen Jugendliche täglich an 8 Stunden und wöchentlich insgesamt an 40 Stunden beschäftigt werden. Die vorgesehenen Arbeitszeiten in der Verkaufsabteilung sind damit korrekt. 3. Die Sportartikel-Shop GmbH kann zwar am Freitag die Arbeitszeit bis 20:00 Uhr erweitern, muss aber die Zeit nach 17:00 Uhr als Überstunden vergüten. 4. Da Alexander M. noch nicht volljährig ist, müssen die gesetzlichen Vertreter der Arbeitszeit am Freitag gesondert zustimmen. 5. Die Arbeitszeitregelungen nach dem JArbSchG gelten nur für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr.  Carl Gerber Verlag GmbH Stand: August 2018


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