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Fit für die IHK Prüfung Bankkaufmann-/frau

Fit für die IHK-Prüfung Bankkaufmann/-frau 283 Dabei bleiben die örtlichen Zulassungsstellen für die Anmeldung, Ummeldung, Halterwechsel und Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen zuständig.  Maut und Kfz-Steuer: Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes“ (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz - 2. Verkehr- StÄndG) trat am 12. Juni 2015 in Kraft. Mit dem Änderungsgesetz soll die Kfz-Steuerermäßigung für Kfz-Steuerpflichtige, deren Kraftfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) um den Betrag der künftigen Maut verringert werden. Die Verringerung wird erst in Kraft treten, wenn mit der Erhebung der Infrastrukturabgabe begonnen wird. Der Termin wird durch das Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.  Pkw-Maut (Infrastrukturabgabe): Der Höchstbetrag für inländische Fahrzeughalter beträgt pro Jahr 130,00 € und wird nach Hubraum und Umwelteigenschaften gestaffelt werden. Die Maut gilt bei Inländern sowohl für Autobahnen als auch für Bundesfernstraßen. Bisher vorgesehene Stufen für die Abgabensätze: Stufe Abgabensätze Preis Jahresvignette 10-Tages- Vignette 2-Monats- Vignette 1 00,00 € bis < 20,00 € 2,50 € 7,00 € 2 20,00 € bis < 40,00 € 4,00 € 11,00 € 3 40,00 € bis < 70,00 € 8,00 € 18,00 € 4 70,00 € bis < 100,00 € 14,00 € 30,00 € 5 100,00 € bis < 130,00 € 20,00 € 40,00 € 6 130,00 € 25,00 € 50,00 € Der genaue Zeitpunkt der Einführung wird durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung bekannt gegeben.  Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer soll um den Betrag der Infrastrukturabgabe (Maut) vermindert werden. Die 1:1-Kompensation für deutsche Autofahrer bei der Kfz-Steuer soll angepasst werden. Die neuen Pläne sehen vor, die versprochene Steuerentlastung an den Schadstoffausstoß zu koppeln. Das heißt: Die Halter besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge könnten demnach das 1,2-fache der von ihnen gezahlten Maut als Steuererleichterung erhalten. Dazu wird soll eine neue Schadstoffklasse Euro 6 eingeführt werden.  Lkw-Maut: Ab 01.07.2015 gilt die Lkw-Maut auch auf 4-spurigen Bundesstraßen. Die Mautpflicht gilt ab 01.10.2015 bereits für Lkw´s mit einen zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen (bis 12 Tonnen). Befreiung von der Kfz-Steuer bei Elektrofahrzeugen Für Elektrofahrzeuge, die bis 31. Dezember 2015 zugelassen wurden, gilt nach dem VerkehrStÄndG vom 05. Dezember 2012 eine Befreiung von der Kfz-Steuer für 10 Jahre. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität am 14. Oktober 2016 zugestimmt. Stand: August 2018  Carl Gerber Verlag GmbH


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