Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verkäufe und Lieferungen sowie Werkleistungen zwischen Auftraggeber (AG) und der Carl Gerber Verlag GmbH (AN).

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Alle vorangegangen AGB`s habe nur Gültigkeit für die vom AN erteilte schriftliche Auftragsbestätigung und zu erbringenden Leistung die vor dem Zeitpunkt des in Kraft Tretens der aktuellen AGB`s

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es existieren gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB), wobei wir uns vorbehalten, uns Ihnen gegenüber auf folgende Regelungen zu berufen: Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und auch nicht zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Gleiches gilt für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Damit besteht bei Ihren Bestellungen zum Download von Audiodateien, eBooks und / oder Software kein Widerrufsrecht, da digitale Daten, die Ihnen nicht auf einem Datenträger übermittelt, sondern lediglich heruntergeladen (Download) wurden, aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind § 312 Abs. 4 Nr.1 BGB).

§ 1 Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden, auch wenn sie von diesem zeitlich später verwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung des AN nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht widersprechen. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der AN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichen Bedingungen des AG Leistungen vorgehaltlos ausführt. Einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Bedingungen gilt die gesetzliche Regelung.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

1. Der AG ist an seine Bestellung 14 Werktage gebunden.

Bestellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bestellungen sind für den AN nur verbindlich, soweit sie von diesem schriftlich bestätigt werden oder ihnen der AN durch Lieferung der Ware nachkommt.

Die vom AN erteilte schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt Inhalt und Umfang der durch ihn zu erbringenden Leistung.

2. Alle Vereinbarungen, gleichgültig ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich wenn sie durch den AN schriftlich bestätigt werden.

3. Technische Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den AG nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verwendung der Produkte des AN.

4. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit vom AG zu beschaffender oder zu erstellender Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Wurden diese elektronisch an den AN versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich vom AN bestätigt wurde.

5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der AG der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AN.

6. Soweit für periodische Dienstleistungen nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen können Verträge über regelmäßige wiederkehrende Dienstleistungen mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Quartals gekündigt werden. Bei einem durchschnittlichen Rechnungsbetrag von mehr als 5.000,- beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate, über Euro 50.000,- 12 Monate. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen.

Ein Abonnement kann nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) jederzeitiges zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.

§ 3 Elektronische Publikationen- und Abonnements als (E-Book oder App)

1. Die E-Book Plattform ermöglicht für ausgewählte Publikations- und Abonnements-Titel den Zugriff auf das elektronische Abbild der gedruckten Publikationen (z.B. Loseblatt, Bücher, Zeitschrift usw.) über das Internet. Das E-Book oder App kann sowohl von Print-Abonnenten als auch von Nicht-Print-Abonnenten erworben werden. Dazu sind Registrierung und Log-In auf unser E-Book Plattform nötig (mit Kunden-Nummer, Mail Adresse und Abo ID, die entweder nach der Bestellung per E-Mail zugesendet werden oder dem jeweiligen Anschreiben entnommen werden können). Im E-Book-Account wird ein Archiv angelegt, das auch nach Beendigung des Abonnements noch zur Verfügung steht. Das E-Book kann auf allen Geräten gelesen werden, die einen PDF Reader, Internet-Browser oder die technischen Anforderungen des AN erfüllen.

Die Gebühren der Internetverbindung sind in den Abonnementgebühren für das E-Book nicht enthalten.

2. Das Herunterladen des E-Book`s oder App ist nur zur eigenen Nutzung gestattet. Eine Weitergabe von Inhalten an Dritte und/oder die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, gleich in welcher Form und zu welchem Zweck, ist nicht gestattet. Jede weitere Verwertung bedarf der schriftlichen, vorherigen Zustimmung des AN.

3. Der AN ist bemüht, den Zugang zu den E-Book-Plattformen ständig zur Verfügung zu stellen. Kann der Zugang aufgrund von Leistungsstörungen im Internet, infolge höherer Gewalt oder einer Störung des Arbeitsfriedens nicht gewährt werden, haftet die AN hierfür nicht. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund üblicher Wartungszeiten, systemimmanenter Störungen des Internet bei fremden Providern oder Netzwerkbetreibern oder höherer Gewalt sind ebenfalls möglich und führen nicht zu einer Haftung der AN. Der Kunde wird in diesen Fällen von der Zahlungsverpflichtung befreit.

4. Digitale Abonnements und Cloud Dienstleistungen.

Bitte lesen Sie sich dafür die nachfolgenden Abonnement-Regelungen durch. Sie gelten für digitale Abos (z.B. Printplus, Flatrates, CLOUD 365 und Apps).

a) Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen Jahres- Monatsabonnements und Apos zur Aktualisierung der Grundwerke. Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht

b) Bei digitalen Abonnements bei den keine Basislaufzeit besteht, sind mit einer Frist von drei Monate zum Ende eines Quartals oder schriftlich oder mittels Textform (z.B. E-Mail oder Fax) kündbar.

c) Das Abonnement mit einer Basislaufzeit von 12 Monaten oder mehr (z.B. CLOUD 365) verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht bis 2 Monate vor Ablauf der Bezugszeit schriftlich gekündigt wird.

d) Für unsere Vorzugs-, Jahres- oder Exklusiv-Abonnements gelten hiervon abweichend allerdings die bei der Bestellung anzugebenden festen Laufzeiten

e) Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Publikationen bzw. nicht mehr zum Download bereitgestellte CLOUD Dienste, E-Book`s oder App`s wird dem Abonnenten zurückerstattet.

5. Noch ein paar Besonderheiten bei Nutzung von App-Stores

ePaper, eMagazine oder Apps erhalten Sie in den App-Stores unserer Partner. Eine Liste der App-Stores, mit denen wir zusammenarbeiten, erhalten Sie hier.
App Store von Apple
Google Play

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu unseren Regelungen auch noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter eingreifen können. Die Geschäftsbedingungen der Drittanbieter finden Sie auf deren Webseite, ebenso wie weitere Informationen zu den Drittanbietern.

Die Datenschutzerklärung des AN für  Online-Produkte können vom AG unter http://www.gerberverlag.de/shop/de/datenschutzerklaerung abgerufen werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Ist der AG Unternehmer, gelten die Preise – soweit nichts anderes vereinbart – ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ohne Verpackung. Die Kosten für Versand und Verpackung werden vom AN separat in Rechnung gestellt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Höhe hinzu. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Ist der AG Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der AG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

Ist der AG Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist der AN berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der AG ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preissteigerung von mehr als 5% geltend gemacht wird.

2. Die Rechnungen des AN sind an dessen Sitz sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der AG kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem AG, der Verbraucher ist nur, soweit auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

Skonti und sonstige Nachlässe werden nicht gewährt.

Bei Forderungen aufgrund mehrer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld dem AN überlassen.

Kommt der AG in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern; der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem AN vorbehalten; dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem AN als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3. Aufrechnungsansprüche stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom AN anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der AG – soweit es sich um einen Unternehmer handelt – nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Macht der AG wegen tatsächlich vorhandener oder behaupteter Mängel von einem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so ist dieses auf den Teil des geschuldeten Betrages beschränkt, dessen Einbehaltung unter Berücksichtigung der Kosten für die Beseitigung der behaupteten Mängel in ihrem Verhältnis zum gesamten geschuldeten Betrag nicht gegen Treu und Glauben verstößt.

4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die dem AN nach Vertragsabschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des AG zu mindern, werden sämtliche Forderungen des AN sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn der AG seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. In diesem Fall ist der AN berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist schadenersatzfrei vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Unbeschadet der vorstehenden Rechte ist der AN zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des AG berechtigt.

Dies gilt nicht, soweit der Zahlungsverzug des AG auf begründeter Beanstandung der Lieferung beruht.

5. Tritt der AG vom Vertrag zurück, ohne dass dies vom AN zu vertreten ist, ist der AN unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, für die technische und kaufmännische Bearbeitung pauschal einen Kostenanteil von 10% der Auftragssumme anzusetzen. Dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem AN als Folge des Rücktritts keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6. Bei den Sonder-, Vorteils- und Jahresabonnements ist der gesamte Abonnementpreis in einer Summe im Voraus zu entrichten. Selbstverständlich werden Sie in diesem Fall nicht von unterjährigen Preiserhöhungen betroffen, die wir ansonsten aus Gründen der Preisbindung berechnen müssten.

7. Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen Shop

Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung oder mit Kreditkarte.

Bei ungerechtfertigten Abzügen und für Mahnungen sind wir berechtigt, Bearbeitungsgebühren zu erheben.

a. Zahlung gegen Rechnung

Wenn Sie ein Shop Benutzerkonto erstellt haben, können bei uns Produkte gegen Rechnung bestellen. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Dazu bedarf es keiner weiteren Mahnung. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist AN berechtigt, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelung (§ 288 BGB) zu erheben.

b. Zahlung mit Kreditkarte

Sie können bestellte Produkte auch direkt mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. AN akzeptiert folgende Karten: Mastercard und Visa.

Bei der Zahlung mit Kreditkarte ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.

Bei Zahlungen mit Kreditkarte oder PayPal greift der AN zur sicheren Durchführung auf die jeweilig zertifizierten externen Dienstleister zurück.

Bitte beachten Sie dazu die Datenschutzerklärung des AN und die Bestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

§ 5 Lieferung, Abnahme

1. Lieferung

a) Die Lieferung erfolgt gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Die Art der Versendung bleibt dem AN vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Bei Selbstabholung hat der AG zu prüfen, ob die Ware einwandfrei verladen ist und etwaige Verlademängel unverzüglich zu rügen.

b) Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Liefertermine und Lieferfristen gelten vorbehaltlich des ungestörten Fabrikationsablaufs und der ungehinderten Versand- und Anfahrtmöglichkeit. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom AG zu beschaffenden notwendigen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, der Erteilung erforderlicher Informationen oder vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferpflicht des AN ruht, solange der AG dem AN gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist.

c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere vom AN oder einem für den AN arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien den AN für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie dessen Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von seiner Lieferpflicht.

In den vorgenannten Fällen ist der AN – unbeschadet § 7 dieser AGB – zum schadenersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit ihm die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.

d) Teillieferungen sind innerhalb der vom AN angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung des AG, die Restmengen der bestellten Produkte bzw. weitere Teilleistungen vertragsgemäß abzunehmen.

2. Abnahme:

a) Kommt der AG in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann der AN für jede Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes, verlangen. Dem AN bleibt es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen; dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem AN als Folge des Annahmeverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

b) Wird der Versand auf Wunsch des AG verzögert, ist der AN berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den AG mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

c) Sofern die bereit gestellten Leistungen bzw. Produkte bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen sind, gelten sie mit Ablauf von drei Wochen nach dem Liefer-/ Bereitstellungstermin bzw. nach Ablauf der Frist, spätestens mit Ingebrauchnahme als genehmigt bzw. als abgenommen.

Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur, soweit diesem seitens des AN eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt wurde und der AN den AG bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen hat.

§ 6 Gefahrübergang – Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des AN.

2. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache geht mit Übergabe an den Transporteur auf den AG über; bei Versendung mit eigenen Fahrzeugen des AN geht die Gefahr mit Abschluss der Verladung im Werk auf den AG über. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als erfüllt.

Dies gilt nicht, soweit es sich beim AG um einen Verbraucher handelt.

3. Befindet sich der AG in Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

§ 7 Haftung für Mängel

1.

a) Ist der AG Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen gegenüber dem AN innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn der AN den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

b) Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen.

c) Soweit der AG Unternehmer ist, gilt folgendes

Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte des AN, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den AG jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der AG hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen. Es findet § 377 HGB Anwendung.

d) Dem AN ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von ihm beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen ihm zu, soweit der AG ihm nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

e) Beanstandete Ware darf durch den AG nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AN und unter Verwendung ordnungsgemäßer Verpackung an diesen zurückversandt werden.

f) Garantien im Rechtssinne erhält der AG durch den AN nicht.

2.

Ist der AG Unternehmer, gilt als Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen bei neuen und gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregesses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels gilt § 7 Ziff. 2. Ist der AG Verbraucher, beträgt die Mängelhaftungsfrist bei neuen Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen bzw. Materialien 1 Jahr, beginnend mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels gilt § 7 Ziff. 2.

3.

Mängelansprüche stehen dem AG nur nach den folgenden Bestimmungen zu:

a) Eine unwesentliche Abweichung von der Spezifikation berechtigt den AG nicht zu Mängelansprüchen, soweit sich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben und der Vertragszweck nicht gefährdet wird.

b) Soweit es sich beim AG um einen Unternehmer handelt, ist der AN berechtigt, alle diejenigen Teile oder Leistungen wahlweise unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag. Zunächst ist dem AN stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Ist die Mangelbeseitigung trotz zweimaliger Nachbesserungsversuche endgültig erfolglos, so kann der AG – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

c) Werden vom AG oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

Mängelansprüche des AG bestehen ebenfalls nicht für Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, sowie unsachgemäßer Anwendung und Änderungen am Produkt eintreten.

Mängelansprüche bestehen ebenfalls nicht für Fehler, die sich aus der nicht vorschriftsmäßigen Wartung oder Eichung durch den AG oder Dritte ergeben. Der AN haftet ferner nicht für den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb außerhalb der Spezifikationen oder Unfall in der Sphäre des AG, oder die nicht vorschriftsmäßige Vorbereitung des Aufstellungsortes durch den AG.

d) Schadenersatzansprüche, die dem AG im Falle einfacher Fahrlässigkeit infolge Mängeln der Kaufsache wegen Schäden an anderen Sachen als dem Vertragsgegenstand zustehen, sind ausgeschlossen, soweit damit nicht der Vertragszweck gefährdet wird und im Übrigen auf den regelmäßig vorhersehbaren üblicherweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein Rücktrittsrecht des AG bleibt unberührt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Im Übrigen gilt § 7 für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels entsprechend.

e) Ansprüche des AG wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit es sich beim AG um einen Unternehmer handelt.

f) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des AG als Unternehmer gegen den AN bestehen nur insoweit, als der AG mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des AG gegen den AN gilt ferner § 6 Ziffer 3 d) dieser Bedingungen entsprechend.

§ 8 Haftung für Schäden

Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen:

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch des AG auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Verletzung von Kardinalspflichten, Produkthaftung oder die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AN beruht oder es sich um Ersatz von Verzugsschäden handelt. Dies gilt ebenfalls nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware. Insoweit haftet der AN für jeden Grad des Verschuldens.

2. Der AN haftet in den unter Ziff. 1) bezeichneten Grenzen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden – z. B. Weiterverarbeitungsschäden - einschließlich Kosten für Ausfallzeiten, Datenverlust, Wiederinstandsetzungskosten oder Deckungskosten.

3. a) Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AN vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AG ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

b) Die Haftung im Fall des Lieferverzuges ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes begrenzt.

4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des AG beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche binnen eines Jahres ab Entstehung des Anspruches.

5. Soweit die Schadenersatzhaftung dem AN gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung des Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des AN.

6. Haftungsausschluss Online-Angebote

Wir bieten unsere Leistungen auf der Grundlage aktueller technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen des Internets an. Wir können daher keine Haftung für die ungestörte Verfügbarkeit unserer Leistungen übernehmen.

a) Inhalt des Onlineangebotes

Der Verlag übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verlag, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Verlags kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Verlag behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

b) Verweise und Links

Der Verlag erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Verlag keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Verlag eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

c) Haftungsausschluss CGV Online Angebote

Eine Haftung für Datenverluste, Zugangsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die aus der Nutzung unserer Online Angebote entstehen, schließen wir daher aus, soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Ihre Ansprüche auf einem vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits beruhen oder wenn eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vorliegt und in Fällen zwingend angeordneter Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.

Ansonsten haften wir nur, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Der Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

d) Urheber- und Kennzeichnungsrecht

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Verlag selbst erstellte Inhalte und Objekte bleibt allein beim Verlag. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verlags nicht gestattet.

e) Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

§ 9 Unmöglichkeit, Vertragsanpassung, Vertragsstrafen

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der AG berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der AN die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des AG auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung bzw. Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des AN oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AG ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des AG zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von § 4 Ziffer 1 c) dieser Bedingungen die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung/Leistung erheblich verändern oder auf den Betriebsablauf des AN erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem AN das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten. Will der AN von diesem Rücktrittrecht Gebrauch machen, hat er dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem AG unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem AG eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

3. Vertragsstrafen sind dem AN gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurden.

§ 10 Sicherungsrechte, Eigentumsvorbehalt

1. Ist der AG Unternehmer, behält sich der AN das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des AN aus der Geschäftsverbindung mit dem AG – ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund oder Entstehungszeit – vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und Saldo gezogen und anerkannt ist.

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der AN das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Entgegennahme von Schecks behält sich der AN das Eigentum bis zu deren Einlösung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der AN zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der AN hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der AN ist nach Rücknahme der Kaufsache zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des AG - abzgl. angemessener Verwertungskosten - angerechnet.

3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der AG den AN unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der AG bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der AG Unternehmer, hat er die Kosten einer Intervention des AN zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

4. Ist der AG Unternehmer, tritt er dem AN bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung des AN ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen sind und erwachsen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der AG auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des AN, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen dem AN gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt, verzichtet der AN auf das Recht der Selbsteinziehung.

Ist dies nicht der Fall, kann der AN verlangen, dass der AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offenlegt. Der AG verpflichtet sich, die Forderungen gegen die Drittschuldner nicht an Dritte abzutreten.

Ist der AG Unternehmer, erwirbt der AN bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

Der AN verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des AG insoweit freizugeben als der realisierbare Wert seiner Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem AN.

5. Soweit es sich beim AG um einen Unternehmer handelt, ist dieser verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der AN selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

6. Der AG ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung ist der AN berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

§ 11 Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche des AN auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der AG gegenüber dem AN oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 13 Rechtswahl – Gerichtsstand

1. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des AN zuständige Gericht. Der AN ist auch berechtigt, den AG an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 14 Transportschäden

Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem AG geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit dem AN Kontakt per E-Mail, Fax oder Post aufzunehmen. Damit ist keine Verkürzung der Verjährungsfristen verbunden.

§ 15 Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Der Verlag nimmt sowohl den Schutz der persönlichen Daten seiner Anwender wie auch die Informationspflicht ihnen gegenüber sehr ernst und hält sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts. 

Daher nehmen Sie bitte nachstehende Informationen über die Nutzung der Online Angebote des Verlags und die damit erhobenen personenbezogenen Daten zur Kenntnis. Sollten Sie weitere Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten haben, können Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte des Verlags wenden (siehe Rechte des Anwenders ).

Was verstehen wir unter personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzrichtlinie ( DSGVO ) vom 25.5.2018 sowie der einschlägigen deutschen Datenschutzbestimmungen  (insbesondere BDSG (neu) 2018  und TMG ) sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener), z.B. Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre E-Mailadresse, Ihr Geburtsdatum 

Daneben gilt der Datenschutz auch für die über unsere Webseiten, Online-Shop - ggf. nach einer Registrierung und Anmeldung für das jeweilige Produkt oder Anwendung - abrufbaren Online-Produkte oder Anwendungen des Verlags. Unter den Begriff der Online-Produkte oder Anwending fallen solche Produkte oder Anwendungen, die als Software (z. B. E-Book`s, App`s usw.) betrieben werden. Dies bedeutet, dass ein Produkt direkt auf dem Einzelplatzrechner, Tablet, Smartphone usw. des Nutzers als Software gespeichert ist, oder als Software-Anwendung über das Internet erreichbar ist. Schließlich gilt diese Datenschutzerklärung auch für Produkte des Verlags die über seine Webseiten oder externe App-Stores abrufbare Mobile-Apps. Die vorliegende Erklärung gibt einen Überblick darüber, wie der Verlag diesen Schutz gewährleistet und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Weitere Fragen zum Datenschutz sind direkt an den Verlag zu richten.

Die Datenschutzerklärung des AN können vom AG unter http://www.gerberverlag.de/shop/de/datenschutzerklaerung abgerufen werden.

Schutz der Privatsphäre und Datensutz können AG unter http://www.gerberverlag.de/shop/de/privatsphaere-und-datenschutz abgerufen werden.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreiche Sie per Mail unter gerber@gerberverlag.de oder postalisch unter der in §16 genannten Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“.

§ 16 Wiederrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ein Musterformular zur Erklärung des Widerrufs (nachfolgend „Widerrufsformular“) finden Sie hier zum Download. Ein Widerrufsformular senden wir Ihnen bei Bedarf im Papierform zu.

Der Widerruf ist zu richten an:

Carl Gerber Verlag GmbH
Lilienthalstraße 19
85296 Rohrbach
Fax 08442 9642062
E-Mail: gerber@gerberverlag.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Erweiterung-Wiederrufsfolgen

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ausnahmen vom Wiederrufsrecht

Es existieren gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB), wobei wir uns vorbehalten, uns Ihnen gegenüber auf folgende Regelungen zu berufen: Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und auch nicht zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Gleiches gilt für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Damit besteht bei Ihren Bestellungen zum Download von Audiodateien, eBooks und / oder Software kein Widerrufsrecht, da digitale Daten, die Ihnen nicht auf einem Datenträger übermittelt, sondern lediglich heruntergeladen (Download) wurden, aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind § 312 Abs. 4 Nr.1 BGB).

Sofern Sie das Rechtsgeschäft als Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) abschließen, d.h. zu einem Zweck, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:

§ 17 Besondere Hinweise

1. Bei Verträgen über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

2. Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben.

Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013“

Pflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist eine Verordnung der Europäischen Union über die alternative Streitbeilegung (AS) für den elektronischen Geschäftsverkehr zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt.

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:  http://ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 18 Salvatorische Klausel

1. Soweit diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

2. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 19 Änderungen der AGB

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu ändern. 

Derzeitiger Stand April 2020

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