Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Carl Gerber Verlag GmbH

Stand: 01. September 2026


Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Werkleistungen sowie digitale Produkte der Carl Gerber Verlag GmbH (nachfolgend „Verlag“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den einzelnen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort. Diese Fassung gilt ausschließlich für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden.


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Werkleistungen und digitalen Angebote der Carl Gerber Verlag GmbH.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt, soweit diese zwingend Anwendung finden.


1.2 Vorrang der Auftragsbestätigung

Die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages bestimmt Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen.

Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die individuelle Vereinbarung der Auftragsbestätigung Vorrang.


§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Auftragsabwicklung

2.1 Angebote

Angebote des Verlages sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Werktagen gebunden.


2.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verlag den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Ausführung des Auftrages, insbesondere durch Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung, annimmt.

Die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung.

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültigen Preislisten des Verlages an.


2.3 Form von Vereinbarungen

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Mündliche Nebenabreden entfalten nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie vom Verlag bestätigt wurden.


2.4 Auftragserteilung

Aufträge können insbesondere

  • schriftlich,
  • telefonisch,
  • per Telefax,
  • per E-Mail,
  • über den Online-Shop,
  • über digitale Bestellplattformen
  • oder auf sonstigem elektronischem Weg

erteilt werden.


2.5 Technische Beratung

Technische Beratungen erfolgen nach bestem Wissen.

Sie entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die gelieferten Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck selbst zu prüfen.


2.6 Unterlagen des Auftraggebers

Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Bereitstellung aller vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, Daten, Druckvorlagen, Freigaben und Genehmigungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

Elektronisch übermittelte Daten gelten erst nach erfolgreichem Eingang beim Verlag als übermittelt.


2.7 Urheberrechte an Angebotsunterlagen

An sämtlichen Angeboten, Entwürfen, Kalkulationen, Zeichnungen, Layouts, Illustrationen, Druckvorlagen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verlag sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.

Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages.


2.8 Laufende Dienstleistungen

Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, können Verträge über regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Bei einem durchschnittlichen jährlichen Auftragsvolumen von mehr als 5.000,00 € beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.

Ab einem durchschnittlichen jährlichen Auftragsvolumen von mehr als 50.000,00 € beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate.


2.9 Abonnements und Aktualisierungsdienste

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Abonnements, Loseblattwerken oder Aktualisierungsdiensten zum Bezug der vereinbarten Ergänzungslieferungen oder Aktualisierungen während der vereinbarten Mindestlaufzeit.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.


§ 3 Digitale Publikationen und Online-Dienste

3.1 Allgemeines

Der Verlag bietet digitale Publikationen und Online-Dienste, insbesondere E-Books, digitale Zeitschriften, Apps, CLOUD365, PRINTplus sowie den CGV-KIOSK an.

Die Nutzung setzt gegebenenfalls eine Registrierung sowie die Einrichtung eines Benutzerkontos voraus.


3.2 Benutzerkonto

Für die Nutzung bestimmter digitaler Angebote werden dem Auftraggeber Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

Diese Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag unverzüglich über eine missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos zu informieren.


3.3 Nutzungsumfang

Digitale Inhalte dürfen ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden.

Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder digitalen Inhalten an Dritte ist unzulässig, soweit sie nicht ausdrücklich vertraglich gestattet wurde.


3.4 Archivfunktion

Für digitale Produkte kann ein Benutzerarchiv eingerichtet werden.

Nach Beendigung des jeweiligen Nutzungsvertrages oder Abonnements kann der Zugriff auf das Archiv oder einzelne Inhalte eingeschränkt oder beendet werden.


3.5 Technische Voraussetzungen

Die Nutzung digitaler Produkte setzt geeignete Hard- und Software sowie einen Internetzugang voraus.

Der Auftraggeber ist für die Erfüllung dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich.


§ 4 Laufzeit und Kündigung digitaler Abonnements

4.1 Vertragsarten

Der Verlag bietet insbesondere

  • Monatsabonnements,
  • Jahresabonnements,
  • CLOUD365-Abonnements,
  • PRINTplus-Abonnements,
  • Flatrates
  • sowie Aktualisierungsdienste für Loseblattwerke

an.

Es gelten die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarten Laufzeiten.


4.2 CLOUD365

Die reguläre Laufzeit eines CLOUD365-Abonnements beträgt zwölf Monate.

Erfolgt der Vertragsabschluss während eines laufenden Kalenderjahres, endet die Mindestlaufzeit grundsätzlich zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres.

Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.


4.3 Archiv

Für CLOUD365-Abonnements wird ein digitales Berechtigungsarchiv geführt.

Nach Beendigung des Vertrages endet der Zugriff auf die freigeschalteten Inhalte sowie auf das Berechtigungsarchiv, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


4.4 Kurzzeitverträge

Digitale Verträge mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.

Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.


4.5 Werbeabonnements

Für Sonderaktionen, Werbeabonnements oder zeitlich begrenzte Aktionsangebote gelten ausschließlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Laufzeiten.


4.6 Widerruf

Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.

Hiervon ausgenommen sind digitale Inhalte, deren Bereitstellung bereits begonnen hat und bei denen das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften erloschen ist.
 

§ 5 Nutzung von App-Stores und Plattformen Dritter

5.1 Allgemeines

Digitale Produkte des Verlages, insbesondere Apps, E-Books und sonstige Anwendungen, können neben den Internetseiten des Verlages auch über externe Vertriebsplattformen und App-Stores bezogen werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Apple App Store
  • Google Play Store
  • weitere vom Verlag genutzte Vertriebsplattformen.

5.2 Vertragsbedingungen Dritter

Für den Erwerb und die Nutzung über externe Plattformen gelten ergänzend die jeweiligen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des betreffenden Plattformbetreibers.

Diese gelten ausschließlich für die Leistungen des jeweiligen Drittanbieters und berühren die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag nur insoweit, wie dies technisch oder rechtlich erforderlich ist.


5.3 Datenschutz

Für die Nutzung der digitalen Angebote gelten ergänzend die Datenschutzerklärung der Carl Gerber Verlag GmbH sowie – soweit einschlägig – die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Plattformbetreibers.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
  2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise – soweit nichts anderes vereinbart wurde – ab Werk beziehungsweise Lager, zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Transportkosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.
  4. Ändern sich nach Vertragsabschluss und vor Leistungserbringung wesentliche Kostenfaktoren, insbesondere Material-, Energie-, Lohn-, Transport- oder Beschaffungskosten, ist der Verlag berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Beträgt die Preiserhöhung gegenüber Verbrauchern mehr als fünf Prozent des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises und erfolgt sie nicht aufgrund einer gesetzlichen Änderung (z. B. Umsatzsteuer oder Buchpreisbindung), ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

6.2 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
  3. Skonto oder sonstige Nachlässe werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Der Verlag ist berechtigt, Zahlungseingänge auf die jeweils älteste fällige Forderung anzurechnen, sofern der Auftraggeber keine anderweitige Tilgungsbestimmung trifft.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

6.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Verlag anerkannten Forderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Macht der Auftraggeber wegen behaupteter Mängel ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht geltend, darf der zurückbehaltene Betrag nur in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln stehen.

6.4 Gefährdung der Zahlungsfähigkeit

  1. Werden dem Verlag nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu beeinträchtigen, ist der Verlag berechtigt,
  • sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen,
  • Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen,
  • noch nicht ausgeführte Lieferungen oder Leistungen bis zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zurückzuhalten oder
  • nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
  1. Dies gilt insbesondere bei Zahlungseinstellung, drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder der Beantragung beziehungsweise Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
  2. Der Verlag ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzuverlangen.
  3. Die vorstehenden Rechte bestehen nicht, soweit der Zahlungsverzug auf einer berechtigten Beanstandung der Lieferung oder Leistung beruht.

6.5 Rücktritt des Auftraggebers

  1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Verlag dies zu vertreten hat oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, ist der Verlag berechtigt, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen technischen, gestalterischen, kaufmännischen und organisatorischen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
  2. Soweit eine konkrete Schadensberechnung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, kann der Verlag hierfür eine Kostenpauschale von 10 % der Auftragssumme berechnen.
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.6 Sonder-, Vorteils- und Jahresabonnements

  1. Bei Sonder-, Vorteils-, Jahres- oder vergleichbaren Abonnements ist der vereinbarte Bezugspreis grundsätzlich im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Während eines bereits vollständig bezahlten Bezugszeitraums erfolgen keine nachträglichen Preisanpassungen, soweit diese nicht auf gesetzlichen Änderungen beruhen.

§ 7 Sicherungsrechte und Eigentumsvorbehalt

7.1 Eigentumsvorbehalt

  1. Gegenüber Unternehmern behält sich der Verlag das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verlag das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
  3. Erfolgt die Zahlung durch Scheck oder ein anderes unbares Zahlungsmittel, geht das Eigentum erst mit endgültiger Gutschrift über.

7.2 Rücknahme der Vorbehaltsware

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verlag berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

Die Rücknahme der Ware stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.


7.3 Pfändungen

Der Auftraggeber hat den Verlag unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


7.4 Weiterveräußerung

Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

Bereits jetzt tritt der Auftraggeber sämtliche hieraus entstehenden Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an den Verlag ab.


7.5 Verarbeitung

Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, erwirbt der Verlag Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Wert der gelieferten Ware.


7.6 Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verlages dauerhaft um mehr als 20 %, wird der Verlag auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.


7.7 Versicherungspflicht

Unternehmer haben die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang angemessen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige übliche Risiken zu versichern.


7.8 Sorgfaltspflicht

Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.


§ 8 Lieferung und Abnahme

8.1 Lieferung

Die Lieferung erfolgt entsprechend der Auftragsbestätigung.

Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart wurde, bestimmt der Verlag Versandart und Versandunternehmen.

Bei Selbstabholung hat der Auftraggeber die Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel oder Transportschäden zu prüfen.


8.2 Liefertermine

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Lieferfristen beginnen frühestens nach Eingang sämtlicher erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und vereinbarter Anzahlungen.


8.3 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturereignisse, Energieengpässe, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Cyberangriffe, IT-Ausfälle oder vergleichbare Umstände befreien den Verlag für die Dauer der Behinderung von seiner Lieferpflicht.


8.4 Teillieferungen

Der Verlag ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

Beanstandungen einzelner Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung weiterer vertragsgemäßer Lieferungen.


8.5 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist der Verlag berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.


8.6 Verzögerter Versand

Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers, trägt dieser die hierdurch entstehenden Lager-, Versicherungs- und Transportkosten.


8.7 Abnahme

Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, gelten Lieferungen oder Leistungen als abgenommen, wenn sie in Gebrauch genommen wurden oder der Auftraggeber sie trotz Aufforderung und angemessener Frist nicht abnimmt.


8.8 Verpackung und Transportschäden

Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Grundsätzen.

Offensichtliche Transportschäden oder Fehlmengen sollen unmittelbar beim Frachtführer beanstandet und dem Verlag unverzüglich mitgeteilt werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
 


§ 9 Erfüllungsort und Gefahrübergang

9.1 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist – soweit gesetzlich zulässig oder einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde – der Geschäftssitz der Carl Gerber Verlag GmbH.

9.2 Gefahrübergang

  1. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über.
  2. Erfolgt die Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen des Verlages, geht die Gefahr mit Abschluss der Verladung am Versandort auf den Auftraggeber über.
  3. Dies gilt auch bei Teillieferungen sowie dann, wenn der Verlag ausnahmsweise weitere Leistungen, insbesondere Transport-, Montage- oder sonstige Nebenleistungen, übernommen hat.
  4. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

9.3 Annahmeverzug

  1. Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Auftraggeber über.
  2. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber sämtliche hierdurch entstehenden angemessenen Lager-, Versicherungs-, Transport- und sonstigen Mehraufwendungen.
  3. Die gesetzlichen Ansprüche des Verlages, insbesondere auf Schadensersatz und Ersatz weiterer Mehraufwendungen, bleiben hiervon unberührt.

9.4 Verpackung

  1. Die Verpackung der Ware erfolgt nach handelsüblichen und transportgerechten Grundsätzen, soweit keine besondere Verpackungsart vereinbart wurde.
  2. Verpackungen werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
  3. Besondere Verpackungswünsche des Auftraggebers werden – soweit technisch möglich – gegen Berechnung der entstehenden Mehrkosten berücksichtigt.

9.5 Transportschäden

  1. Der Auftraggeber wird gebeten, offensichtliche Transportschäden oder Fehlmengen unmittelbar bei der Anlieferung gegenüber dem Frachtführer oder Zustelldienst zu beanstanden und sich diese bestätigen zu lassen.
  2. Der Verlag ist über erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen unverzüglich in Textform zu informieren.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen dienen ausschließlich der Vereinfachung der Schadensabwicklung gegenüber dem Transportunternehmen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrechte

10.1 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen sowie Fehl- oder Mehrmengen sollen dem Verlag möglichst unverzüglich nach deren Feststellung in Textform angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
  3. Gegenüber Unternehmern gilt § 377 HGB. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel, Vollständigkeit und Verwendbarkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
  4. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist, in Textform geltend zu machen.
  5. Beanstandungen sollen vor einer Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware erfolgen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

10.2 Prüfung von Mängeln

  1. Dem Verlag ist Gelegenheit zu geben, den geltend gemachten Mangel selbst oder durch beauftragte Fachleute zu untersuchen.
  2. Externe Gutachter dürfen nur mit Zustimmung des Verlages beauftragt werden, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
  3. Beanstandete Ware darf nur mit Zustimmung des Verlages und in geeigneter Verpackung zurückgesandt werden.

10.3 Gewährleistungsfristen

  1. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
  3. Gesetzliche Vorschriften über den Unternehmerregress bleiben unberührt.

10.4 Rechte bei Mängeln

  1. Bei berechtigten Mängeln ist der Verlag nach seiner Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
  2. Der Auftraggeber hat dem Verlag hierzu eine angemessene Frist einzuräumen.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Minderung oder Rücktritt.

10.5 Ausschluss von Mängelansprüchen

  1. Unerhebliche Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften begründen keine Mängelansprüche.
  2. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei
  • natürlicher Abnutzung,
  • unsachgemäßer Behandlung,
  • fehlerhafter Lagerung,
  • eigenmächtigen Änderungen,
  • Reparaturen durch Dritte,
  • Verwendung außerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen.
  1. Der Verlag haftet ferner nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Druckdaten, Vorlagen oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers beruhen.

10.6 Garantien

Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet wurden.


§ 11 Haftung

11.1 Allgemeine Haftung

  1. Der Verlag haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Ebenso haftet der Verlag uneingeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Haftungsumfang

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verlag insbesondere nicht für

  • entgangenen Gewinn,
  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Produktionsausfälle,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Datenverluste,
  • Wiederherstellungskosten,
  • sonstige Vermögensschäden,

es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


11.3 Lieferverzug

Soweit der Verlag wegen leichter Fahrlässigkeit haftet, ist der Schadensersatz auf 0,5 % des Netto-Lieferwertes je vollendeter Woche, höchstens jedoch 5 % des Netto-Lieferwertes, begrenzt.


11.4 Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres.

Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


11.5 Mitarbeiterhaftung

Soweit die Haftung des Verlages ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.


11.6 Digitale Leistungen

Für digitale Produkte, CLOUD365, CGV-KIOSK, PRINTplus, Apps und sonstige elektronische Leistungen gelten ergänzend die jeweiligen besonderen Vertragsbedingungen.

Vorübergehende technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Sicherheitsmaßnahmen begründen keinen Schadensersatzanspruch, soweit den Verlag kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.


§ 12 Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte

12.1 Urheberrechte

Sämtliche Werke, Publikationen, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Fotos, Software, Apps, Datenbanken, E-Books, Loseblattwerke und sonstige Inhalte des Verlages sind urheberrechtlich oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt.


12.2 Nutzungsrechte

Mit dem Erwerb eines Produktes erhält der Auftraggeber ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte.

Ohne Zustimmung des Verlages ist insbesondere unzulässig:

  • Vervielfältigung,
  • Bearbeitung,
  • Digitalisierung,
  • öffentliche Zugänglichmachung,
  • Weitergabe,
  • gewerbliche Nutzung,
  • Einspeicherung in Datenbanken.

12.3 Digitale Produkte

Für E-Books, Apps, CLOUD365, PRINTplus und CGV-KIOSK erhält der Auftraggeber ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Lizenzen ist unzulässig.


12.4 Marken- und Kennzeichenrechte

Alle Firmenbezeichnungen, Logos, Produktnamen und Marken unterliegen den gesetzlichen Kennzeichen- und Markenrechten.


12.5 Arbeitsergebnisse des Verlages

An Entwürfen, Layouts, Satzarbeiten, Illustrationen, Druckvorlagen und digitalen Produktionsdaten verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte beim Verlag.

Offene Produktionsdaten gehören grundsätzlich nicht zum Lieferumfang.

Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf stets einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit der Verlag kreative Leistungen erbringt, erhält der Auftraggeber grundsätzlich nur das einfache Nutzungsrecht am Endprodukt.

Der Verlag ist berechtigt, veröffentlichte Arbeiten zu Referenzzwecken in Printmedien, auf seiner Internetseite oder in sozialen Medien zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
 


§ 13 Sicherungsrechte und Eigentumsvorbehalt

13.1 Eigentumsvorbehalt

  1. Gegenüber Unternehmern behält sich der Verlag das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und ein Saldo anerkannt wurde.
  3. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verlag das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
  4. Erfolgt die Zahlung durch Scheck oder ein anderes unbares Zahlungsmittel, geht das Eigentum erst mit endgültiger und vorbehaltloser Gutschrift auf den Verlag über.

13.2 Rücknahme der Vorbehaltsware

  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verlag berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Rücknahme der Vorbehaltsware stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn der Verlag dies ausdrücklich erklärt.
  3. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Verlag berechtigt, diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die offenen Forderungen abzüglich angemessener Verwertungs- und Nebenkosten angerechnet.

13.3 Pfändungen und Eingriffe Dritter

  1. Der Auftraggeber hat den Verlag unverzüglich in Textform über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware zu informieren und alle zur Rechtsverteidigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber hat Dritte auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
  3. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, trägt er die Kosten einer erforderlichen Rechtsverfolgung, soweit diese nicht vom Dritten zu erstatten sind.

13.4 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  1. Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
  2. Bereits jetzt tritt der Auftraggeber sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an den Verlag ab.
  3. Der Auftraggeber bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Der Verlag ist berechtigt, im Sicherungsfall die Offenlegung der Abtretung sowie sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen zu verlangen.
  5. Eine Abtretung dieser Forderungen an Dritte ist unzulässig.

13.5 Verarbeitung und Verbindung

  1. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden, erfolgt dies für den Verlag.
  2. Der Verlag erwirbt Miteigentum an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

13.6 Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verlages dauerhaft um mehr als 20 %, wird der Verlag auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.


13.7 Versicherungspflicht

Unternehmer haben die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang auf eigene Kosten angemessen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Bruch sowie sonstige übliche Risiken zu versichern.


13.8 Sorgfaltspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.


§ 14 Verjährung eigener Ansprüche

14.1 Verjährung

  1. Gegenüber Unternehmern verjähren Zahlungsansprüche des Verlages abweichend von der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist in fünf Jahren.
  2. Für den Beginn der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 199 BGB.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  4. Gesetzliche Sonderregelungen über längere oder kürzere Verjährungsfristen bleiben unberührt.

§ 15 Form von Erklärungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen, Mitteilungen, Anzeigen und sonstige Willenserklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Verlag bedürfen mindestens der Textform (z. B. per E-Mail), soweit gesetzlich oder vertraglich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Gleiches gilt für Erklärungen des Verlages gegenüber dem Auftraggeber.
  3. Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform oder notarielle Beurkundung, bleiben hiervon unberührt.
  4. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in besonderen Vertragsbedingungen ausdrücklich die Schriftform vereinbart wird, bleibt diese Regelung unberührt.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Carl Gerber Verlag GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG), soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

16.2 Gerichtsstand

  1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der Carl Gerber Verlag GmbH.
  2. Der Verlag ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

17.2 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Soweit Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgebend.


17.3 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. September 2026 in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen für künftig abgeschlossene Verträge ihre Gültigkeit. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.