IV. Abstraktes Schuldversprechen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
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– nachstehend als „Schuldner“ bezeichnet –
übernimmt/übernehmen für die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe des Grundschuldbetrages und der
Zinsen und Nebenleistungen die persönliche Haftung, aus der die Gläubigerin ihn/sie auch ohne
vorherige Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz in Anspruch nehmen kann, und
unterwirft/unterwerfen sich auch wegen dieser persönlichen Haftung der sofortigen
Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein/ihr gesamtes Vermögen. Mehrere Schuldner haften
als Gesamtschuldner.
V. Weitere Bestimmungen
Im Übrigen gelten die dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Weiteren Bestimmungen. Sie sind
den Beteiligten zur Kenntnisnahme vorgelegt, mit ihnen erörtert und von ihnen unterzeichnet worden.
Auf Verlesung wurde verzichtet.
VI. Beschreibung des Grundbesitzes und der Rangstelle