1.4.4 Anwendung der Zinsmethoden nach den Regeln der AkA - 1.4.4.1 Verzinsung - 1.4.4.2 Spareinlagen - 1.4.4.3 Termineinlagen - 1.4.4.4 Bundeswertpapiere - 1.4.4.5 Rentenwerte - 1.4.4.6 Übrige Fälle

Leseprobe-Kompendium-Z-D-F-2015

24 Kompendium Bankkaufmann/-frau Zahlen - Daten - Fakten 1.4.4 Anwendung der Zinsmethoden nach den Regeln der AkA Die folgenden Regeln zu den Zinsmethoden nach den Regeln der AkA gelten für alle Abschlussprüfungen zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau 1.4.4.1 Verzinsung Bei der Verzinsung des angelegten Kapitals werden auch Bruchteile von Euro (Cent) verzinst. 1.4.4.2 Spareinlagen Bei Spareinlagen beginnt die Verzinsung mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorher gehenden Kalendertags. Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag. Das Vorfälligkeitsentgelt wird nach der 90-Tage-Methode berechnet. 1.4.4.3 Termineinlagen Bei Termineinlagen von Privatkunden gilt: Deutsche Methode (30/360) Bei Termineinlagen von Firmenkunden und Interbankenanlagen gilt: Eurozinsmethode (act/360) 1.4.4.4 Bundeswertpapiere Bei den Bundeswertpapieren sind folgende Zinsmethoden anzuwenden: Bundesschatzbriefe: act/act (soweit sie vor dem 01.01.2013 erworben wurden) Finanzierungsschätze: act/act (soweit sie vor dem 01.01.2013 erworben wurden) Bundesobligationen: act/act Bundesanleihen: act/act Floater: act/360 Bundesschatzanweisungen: act/act U-Schätze: act/360 1.4.4.5 Rentenwerte Bei Rentenwerten gelten folgende Zinsmethoden: Euro-Renten: act/act Floater und Anleihen mit einer Gesamtlaufzeit unter zwei Jahren: act/360 1.4.4.6 Übrige Fälle In allen weiteren Fällen gilt bei der Tageberechnung die deutsche Zinsmethode (30/360) Stand: Mai 2015  Carl Gerber Verlag GmbH


Leseprobe-Kompendium-Z-D-F-2015
To see the actual publication please follow the link above