1.8 Rundungsregeln - 1.8.1 Regeln bei kaufmännischem Rechnen - 1.8.2 Regeln im Steuerrecht und bei der staatlichen Sparförderung

Leseprobe-Kompendium-Z-D-F-2015

Kompendium Bankkaufmann/-frau Zahlen - Daten - Fakten 35 1.8 Rundungsregeln Je nach Aufgabenstellung sind unterschiedliche Rundungsregeln zu beachten. 1.8.1 Regeln bei kaufmännischem Rechnen Die Grundregel lautet bei der kaufmännischen Rundung: - bis 4 abrunden - ab 5 aufrunden. Das Ergebnis bei der Berechnung von Tagen ist immer auf volle Tage aufzurunden. 1.8.2 Regeln im Steuerrecht und bei der staatlichen Sparförderung Im Steuerrecht und bei der staatlichen Sparförderung sind folgende Regeln zu beachten: • Arbeitnehmersparzulage: Die Arbeitnehmersparzulage wird immer auf volle Euro aufgerundet! 3 • Wohnungsbauprämie: Die Wohnungsbauprämie wird immer aus den begünstigten Einzahlungen, die auf volle Euro aufgerundet werden, berechnet. • Solidaritätszuschlag: Beim Solidaritätszuschlag bleibt die 3. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt! 4 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 VermBDV 4 § 4 Satz 3 SolZG Stand: Mai 2015  Carl Gerber Verlag GmbH


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