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Leseprobe-Kompendium-Z-D-F-2015

Kompendium Bankkaufmann/-frau Zahlen - Daten - Fakten 37 rechtsgültig sind, ist es erforderlich bei der Kundengruppe der Unternehmer (Firmenkunden) neue Bedingungen, die es ermöglichen die bis zum 31.01.2014 gültigen Verfahren noch bis 01. August 2014 anzuwenden, zu vereinbaren. Zur Gültigkeit genügt das konkludente Handeln des Firmenkunden. Die EU-Verordnung ermöglicht darüber hinaus eine automatische Mandatsübertragung von dem nationalen auf das SEPA-Lastschriftverfahren auch in Ländern, in denen es keine nationale Regelung hierzu gibt. Ausführungsfristen für Zahlungsaufträge auf Grund der Umsetzung der EUZahlungsdiensterichtlinie (PSD) • für Überweisungen, die innerhalb Deutschlands oder den EU- bzw. EWR-Staaten ausgeführt werden, beträgt die Ausführungsfrist einen Bankgeschäftstag nach Zugangszeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. • Die Frist kann um einen Tag verlängert werden, wenn es sich o um beleghafte Überweisungen, o um per Datenträger mit Begleitzettel eingereichte Überweisungen oder o um Überweisungen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes handelt, die nicht in Euro lauten. • Als Zugangszeitpunkt gilt der Bankgeschäftstag, an dem der Zahlungsauftrag wirksam wird, das heißt wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, gilt der Zahlungsauftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. • Grundlage für diese Regelungen ist § 675 s BGB SEPA-Überweisungsrückruf (Recall) • Bei Doppelüberweisung (DUPL), • bei fehlerhaften Überweisung auf Grund technischer Probleme (TECH), oder • bei in betrügerischer Absicht initiierte Überweisung (FRAD) hat der Zahlungsempfänger maximal 10 Geschäftstage Zeit zur Reaktion (Rücküberweisung oder Ablehnung). Ist eine Überweisung bereits gutgeschrieben, bedarf es der Zustimmung des Kontoinhabers zur Rücküberweisung. Die Zahlungsdienstleister (in der Regel Kreditinstitute) ihrerseits sind verpflichtet eingehende Recalls innerhalb von 10 Geschäftstagen zu beantworten. Der Zahlungsdienstleister kann die Überweisung entweder zurückgeben, oder - unter Angabe der Gründe – die Überweisung nicht zurückgeben. Gründe für die Abweisung der Anfrage können sein: • AC04 – Konto ist geschlossen • AM04 – Kontodeckung nicht (mehr) vorhanden • ARDT – Überweisung wurde bereits zurückgegeben • CUST – Ablehnung der Rückgabe durch den Zahlungsempfänger • LEGL – rechtliche Gründe • NOAS – keine Antwort vom Zahlungsempfänger erhalten • NOOR – Überweisung nicht erhalten. Stand: Mai 2015  Carl Gerber Verlag GmbH


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