Auslagen der Gerichte – Kostenverzeichnis
Nr. Auslagentatbestand Höhe
32000 Pauschale für die Herstellung und Überlassung
von Ausfertigungen, Kopien und Ausdrucken
(Dokumentenpauschale) bis zur Größe von DIN A3,
die auf besonderen Antrag angefertigt oder per
Telefax übermittelt worden sind:
200
für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50 €
für jede weitere Seite 0,15 €
für die ersten 50 Seiten in Farbe je Seite 1,00 €
für jede weitere Seite in Farbe 0,30 €
Dieser Auslagentatbestand gilt nicht für die Fälle
der Nummer 32001 Nr. 2 und 3.
32001 Dokumentenpauschale für Ausfertigungen, Kopien
und Ausdrucke bis zur Größe von DIN A3, die
1. ohne besonderen Antrag von eigenen Niederschriften,
eigenen Entwürfen und von
Urkunden, auf denen der Notar eine
Unterschrift beglaubigt hat, angefertigt
oder per Telefax übermittelt worden sind;
dies gilt nur, wenn die Dokumente nicht
beim Notar verbleiben;
2. in einem Beurkundungsverfahren auf
besonderen Antrag angefertigt oder per
Telefax übermittelt worden sind; dies gilt
nur, wenn der Antrag spätestens bei der
Aufnahme der Niederschrift gestellt wird;
3. bei einem Auftrag zur Erstellung eines Entwurfs
auf besonderen Antrag angefertigt
Hauptabschnitt 2
Auslagen der Notare
Vorbemerkung 3.2:
(1) (Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.
(2) (Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt,
in der sich der Amtssitz oder die Wohnung des Notars befindet.