Auslagen der Gerichte – Kostenverzeichnis
Nr. Auslagentatbestand Höhe
32013 Im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Haftpflichtversicherung
für Vermögensschäden, soweit
die Prämie auf Haftungsbeträge von mehr als
60 Mio. € entfällt und wenn nicht Nummer 32012
erfüllt ist
Soweit sich aus der Rechnung des Versicherers
nichts anderes ergibt, ist von der Gesamtprämie
der Betrag zu erstatten, der sich aus dem Verhältnis
der 60 Mio. € übersteigenden Versicherungssumme
zu der Gesamtversicherungssumme ergibt.
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in voller Höhe
32014 Umsatzsteuer auf die Kosten
Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach
§ 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt.
in voller Höhe
32015 Sonstige Aufwendungen
Sonstige Aufwendungen sind solche, die der Notar
aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags und für
Rechnung eines Beteiligten erbringt. Solche Aufwendungen
sind insbesondere verauslagte
Gerichtskosten und Gebühren in Angelegenheiten
des Zentralen Vorsorge- oder Testamentsregisters.
in voller Höhe