209. JOHANNISBEERWEIN
Reife, von den Stielen gezupfte Johannisbeeren werden zerquetscht
und gut ausgepresst.
Auf 1 Liter Saft rechnet man 750 g Zucker, in 1 Liter Wasser
aufgelöst.
Gießt dies zum Saft und füllt alles in ein Fässchen, die aber nicht
ganz voll werden darf.
Das Fässchen stellt man in den Keller zum Gären.
Wenn der Most ausgegoren hat, zieht man ihn in ein kleineres
Fässchen ab (das voll werden muss), spundet es so zu, dass noch
etwas Luft bleibt und so lange, bis man kein Brausen mehr hört.
Dann wird es fest gespundet, der Wein bis Februar liegen lassen und
dann auf nachstehende Weise in Flaschen abgezogen.
Der mittlere Spund wird entfernt, der Hebeschlauch eingeführt, das
Fass solange ablaufen lassen als der Wein klar abläuft.
Den trüben Rest filtriert man.
Die Flaschen dürfen nur bis an den Hals gefüllt und leicht gekorkt
sein, weil sie sonst leicht springen.
Sie werden aufrechtstehend im Keller aufbewahrt und müssen vor
Frost geschützt sein.
Wenn die Johannisbeeren im Freien blühen, fängt der Wein im
Keller wieder zu brausen an.
Zu dieser Zeit muss dann der Korken etwas gelockert werden.
Will man den Wein mehrere Jahre aufbewahren, so nimmt man
frische Flaschen, schwenkt sie, wenn sie ganz trocken sind, mit
Franzbranntwein aus.
Füllt den Wein in diese Flaschen ab und bewahrt sie, wie vorstehend
angegeben auf.
106