Anlage:
Gebührenverzeichnis
VReg-GebS 561
Vorbemerkungen
(1) Die Erhöhungs- und Ermäßigungstatbestände sind nebeneinander anwendbar,
soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Beantragt ein Bevollmächtigter oder ein vorgeschlagener Betreuer (Vertrauensperson)
die Änderung oder Löschung des ihn betreffenden Eintrags, so werden für die
Änderung oder Löschung des Eintrags von der Vertrauensperson keine Gebühren erhoben.
(3) Für die Berichtigung personenbezogener Daten werden keine Gebühren erhoben.
(4) Für die Eintragung einer isolierten Betreuungsverfügung gelten die Vorschriften
dieser Satzung über Vorsorgevollmachten mit der Maßgabe, dass an die Stelle des
Vollmachtgebers der Erklärende und an die Stelle der Vorsorgevollmacht die isolierte
Betreuungsverfügung tritt.
1. Übermittlung des Antrags durch den Vollmachtgeber
Nr. 10 Eintragung einer Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister oder
Änderung eines Eintrags aufgrund Übermittlung durch den Vollmachtgeber:
26,00€
Nr. 11 Der Antrag wird elektronisch über eine der hierfür vorgehaltenen technischen
Schnittstellen übertragen: Die Gebühr 10 ermäßigt sich um 3,00
€
2. Übermittlung oder Stellung des Antrags durch einen institutionellen Nutzer (§ 4)
Nr. 20 Eintragung einer Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister oder
Änderung eines Eintrags aufgrund Übermittlung oder Antragstellung
durch einen institutionellen Nutzer: 23,50 €
Erklärt der institutionelle Nutzer, der den Antrag auf Eintragung oder Änderung
übermittelt oder stellt, dass die Gebühren unmittelbar bei dem Vollmachtgeber erhoben
werden sollen, so fällt an Stelle der Gebühr 20 die Gebühr 10 an; der Gebührentatbestand
der Nummer 21 einschließlich der Anmerkung zu Nummer 21
finden entsprechende Anwendung.
Nr. 21 Der Antrag wird elektronisch über eine der hierfür vorgehaltenen technischen
Schnittstellen übertragen: Die Gebühr 20 ermäßigt sich um 5,00 €
Die Gebühr 20 entfällt, wenn der Antrag elektronisch über eine der hierfür vorgehaltenen
technischen Schnittstellen übertragen wird und nur die Änderung eines
bestehenden Eintrags einer Vorsorgevollmacht betrifft.
3. Gemeinsame Erhöhungs- und Ermäßigungsbestände
Die Eintragung oder Änderung betrifft mehr als eine Vertrauensperson oder die Ergänzung
einer Vertrauensperson:
Nr. 31 Die Gebühr 10 und die Gebühr 20 erhöhen sich für jede weitere Vertrauensperson
um 4,00 €
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Kostenrecht
und Tabellen