561 VReg-GebS
Nr. 32 Wird der Antrag elektronisch über eine der hierfür vorgehaltenen technischen
Schnittstellen automatisiert übertragen, erhöhen sich die Gebühr
10 und die Gebühr 20 in Abweichung von Gebühr 31 für jede weitere Vertrauensperson
um 3,50 €
Nr. 35 Die Gebühr wird durch Lastschrifteinzug gezahlt: Die Gebühr 10 und die
Gebühr 20 ermäßigen sich um 2,50 €
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